Selbstjustiz  

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1. Wer sich auf das Recht zur Selbstverteidigung beruft, muss sich gefallen lassen, dass ein Gericht beurteilt, ob zurecht und ob es in richtiger Weise wahrgenommen wurde. 

2. Wer Selbstverteidigung übt, sich aber der rechtlichen Prüfung seines Vorgehens entzieht, übt verbotene Selbstjustiz

Markus S. Rabanus 2017-04-22  Gewaltmonopol

Wer zu Selbstjustiz aufruft, macht sich strafbar gemäß § 111 StGB

Jugendliche Rechtsextremisten berichten uns oft von den für sie schlimmsten Auseinandersetzungen mit selbstverständlich "schlimmsten Feinden":  

                Schuld haben immer "die anderen" ...

Infolge davon wird der Gegenschlag gewünscht, geplant und ausgeführt.

Solche Berichte sind uns willkommen, obwohl sie meist sehr 
einseitig die tatsächlichen Geschehnisse darstellen, aber wir
nutzen die sich daraus ergebende Gelegenheit, um Hinweise 
auf das Durchbrechen des Gewaltkreislaufs zu geben.

Selbstjustiz entsteht dort, wo der Staat versagt und sich nicht blicken lässt, wenn Unrecht geschieht.  
Die Betroffenen nehmen ihre Geschicke in die eigene Hand  und versuchen, ihre Probleme "selbst zu regeln".
Durch "Gegenschläge" verschaffen sie sich Respekt und eine Ordnung, in der sich dann die Dinge wechselseitig abspielen, von denen einige im Krankenhaus landen.

Selbstjustiz hat ein verständliches Motiv, aber ist keine schlaue Methode, denn bei der Selbstjustiz "gewinnt" nicht derjenige, 
der im Recht wäre, sondern derjenige, der gewalttätiger, rücksichtsloser, hinterlistiger ist. 
Solche Charaktereigenschaften und Ergebnisse sind jedoch mit wahren Wertvorstellungen unvereinbar und führen letztendlich auch für die handelnden Personen zu Konflikten mit der Rechtsordnung. 
Daran stören sich unreife Menschen wenig, weil sie "sowieso Stress mit dem System" gewohnt sind. 
Deshalb lohnt der Hinweis auf Recht und Ordnung bei den Kids kaum, sondern muss ihnen aufzuzeigen, dass ihre Selbstjustiz auch für sie selbst keinen wirklichen Zweck bringt, sondern Perspektive kostet, weil Selbstjustiz die Selbstjustiz der "anderen Seite" auslöst und die Gesellschaft mit ihrem Recht meist zu spät eingreift.

Wir erlebten es schon, dass sich Jugendliche gegenseitig totschlugen. Mal war es "gewollt", obwohl der Totschläger hinterher fortlaufend rumheulte: "Wie konnt ich nur? Wie konnt ich nur?", 
mal "aus Versehen", aber auch dann lautet die Strophe gleich: "Wie konnt ich nur? Wie konnt ich nur?" 

Wodurch es kam? Beide Seiten hatten die Kontrolle über die Situation und über sich verloren. Wegen Lächerlichkeiten das Maß verloren und der Rest läuft schief, weil die Umkehrmomente verpasst werden
und sich der Staat noch immer nicht blicken lässt.  

Selbstjustiz ist zudem kein Weg, weil bei ihr das Urteil 
durch die Brille des Opfers zustande kommt. 
Es ist aber eine historische Errungenschaft des Rechts, 
dass nicht das Opfer über den Täter urteilt, sondern ein 
unabhängiges  Gericht abwägt und entscheidet.

Deshalb:    Wählt  110, die Polizei !, denn dafür zahle ich Steuern.

Der Staat wird und soll Euch zwar nicht alle Wünschen erfüllen,
aber es ist der richtigste Weg zur Lösung von Konflikten, 
wenn man diese selbst nicht friedlich beilegen kann.

"Konflikte friedlich beilegen" ist auch so eine Idee,
auf die viele Leute nicht von selbst kommen oder darin zu wenig 
Übung haben: Versucht es mal mit DIALOG
Das klappt nicht beim ersten Mal, aber beim zweiten Mal schon besser, wenn Ihr aus den Fehlern des ersten Mals genug vernünftige Schlüsse gezogen habt. 

Denn merket: Ihr könnt Euch ohnehin nicht ewig prügeln :-)
sven/200102

Wer zu Selbstjustiz aufruft, macht sich strafbar gemäß § 111 StGB

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