Strafmonopol

Der Strafanspruch des Staates, auch Strafmonopol des Staates genannt, ist die in einer Rechtsordnung festgeschriebene Zuständigkeit bestimmter Strafverfolgungsbehörden, Strafen gemäß den Strafgesetzen zu verhängen bzw. im Vorgriff Straftaten zu verfolgen. Der Begriff „Anspruch“ wird hier also im nicht-technischen Sinne verwendet; es handelt sich um kein subjektives Recht des Staates.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanspruch_des_Staates 

>> Gewaltmonopol

>> Straftäterverwechslung

 

Selbstjustiz   Strafe   Monopol   Dialog-Lexikon