Gewaltmonopol

Gewaltmonopol bedeutet, dass sich der Staat das alleinige Recht auf Streitentscheidung und Gewaltausübung vorbehält, um der Selbstjustiz Einhalt zu gebieten, die den Stärkeren oder Hinterhältigeren und Skrupelloseren gegenüber den Argloseren oder Schwächeren priviligieren würde. 

Die Notwehrechte werden häufig als Ausnahmen vom staatlichen Gewaltmonopol interpretiert, aber sind dann eher die Regel bestätigende Ausnahmen, denn das staatliche Gewaltmonopol befindet darüber, ob Notwehr/Nothilfe übehaupt geboten und in richtiger Weise ausgeübt wurde. 

Während für die innerstaatlichen Belange das staatliche Gewaltmonopol längst anerkannt ist und gutes Funktionieren in jedem halbwegs vernünftigen Staat durch effiziente Justiz und Polizei gewährleistet wird, wird das seit dem 24.Oktober 1945 geltende Gewaltmonopol der Vereinten Nationen für die zwischenstaatlichen Streitigkeiten leider noch immer keine Allgemeinbildung, folglich auch noch keine Realpolitik

>> Gewaltmonopol der Vereinten Nationen, Art. 51 UNO-Charta

Jedes Gewaltmonopol ist nur so gut, 
wie es a) auf demokratischen Prinzipien beruht, 
wie es b) auf Gewaltenteilung beruht und 
wie es c) effektiv ausgestaltet ist.

Zu a) Demokratieprinzip ist, dass Recht nur sein darf, woran alle gleichberechtigt mitwirken dürfen, denen es gelten soll.

Weiteres Demokratieprinzip ist, dass Mehrheiten keine Minderheiten- und Menschenrechte verletzen, wenngleich auch diese Rechte im Wege des demokratischen und rechtlichen Diskurses verhandelt und entwickelt werden.

Zu b) Die Gewaltausübung hat auf gesetzlicher Grundlage zu erfolgen und muss gerichtlicher Prüfung standhalten.

Zu c) Effektiv ist ein Gewaltmonopol in dem Maße, wie es Rechtsbrüche einschließlich der Selbstjustiz einzudämmen vermag.

Dazu muss das Staatliche Gewaltmonopol stärker ausgestattet sein als die stärksten Mitglieder der Gesellschaft.

Und im Internationalen muss das völkerrechtliche Gewaltmonopol der Vereinten Nationen stärker sein als die stärksten Staaten und Allianzen.

Das lässt sich nur gewährleisten, wenn ausschließlich die Streitkräfte der Vereinten Nationen über Kriegswaffen verfügen und solche Waffen den Nationalstaaten streng kontrolliert verboten werden, denen nur noch Polizeibewaffnung statthaft sein darf.

Markus S. Rabanus 2022-06-12


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