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Definition:
Völkerrecht regelt die
Rechtsbeziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten. Weltrecht - Völkervertragsrecht + Völkergewohnheitsrecht. Völkerrechts-Legislative, Hauptdokument
des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten
Nationen, auf deren Grundlage die Resolutionen
des Weltsicherheitsrates und IGH-Entscheidugen
weiteres Weltrecht schaffen oder einzelne Streitfragen entscheiden.. Zweck: Im Unterschied zum Völkerrecht früherer Epochen erlaubt das moderne Völkerrecht der Vereinten Nationen keine Angriffs- oder Erobereungskriege mehr, schränkt durch Bevorrechtigung des Weltsicherheitsrates das nationale Selbstverteidigungsrecht bei zwischenstaatlichen Konflikten ein und verpflichet alle Staaten zu friedlicher Außenpolitik, um nationale Selbstjustiz zu unterbinden. Was
unser heutiges Völkerrecht noch nicht kann: Der
eigentlich in allen Belangen des bedrohten Weltfriedens
entscheidungsbefugte Weltsicherheitsrat ist nicht entscheidungsfähig,
wenn die Vetomächte rivalisieren und gegen
Resolutionen bzw. Maßnahmen von ihrem Vetorecht Gebrauch machen. Wenngleich es dem Völkerrecht an Durchsetzungsmacht fehlt, so ist es immerhin Maßstab für rechtmäßiges und unrechtmäßiges Handeln. Und
ganz allgemein:
Das Völkerrecht kann so wenig wie jedes innerstaatliche Recht Verbrechen
ungeschehen machen, sondern nur regeln, wie Regelverstößen vorgebeugt
werden kann und welche Rechtsfolgen Regelverstöße haben. Wer vom Völkerrecht allseitige
Zufriedenheit erwartet, wird gleichermaßen oft enttäuscht sein, wie es
bei Streitigkeiten vor Zivilgerichten der Fall ist. Der Rechtsfrieden zwischen den Staaten kann selten
"historische
Gerechtigkeit" bringen, denn es würde sich kein Datum in den
Geschichtsbüchern finden, an dem ein Staat nicht auf Verbrechen
begründet wäre. Zumindest ist mir (fast) keine Staat gewordene Gesellschaft
bekannt, die sich nicht "Ureinwohner" unterworfen und sie
enteignet hätte.
>> Weltfriedensplan
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