Streitparteien 

Streitparteien sind Rechtssubjekte, denen ein Problem zum Streit gegeneinander wird. 

Zivilrecht, Strafrecht, Völkerrecht, Menschenrecht usw. verpflichten jeden auf eine Streitaustragung mit friedlichen und gesetzlichen Mitteln. 

Wenn ihnen das nicht gelingt, so sind die Streitparteien gefordert, entweder mit dem unerledigten Streit leben zu lernen oder ihren Streit von einem Gericht entscheiden zu lassen, das unabhängig von den Streitparteien ist und das Recht auf den Streit unbefangen anwendet.

Mit Ausnahme von Notwehr, Nothilfe, die nur unter engen Voraussetzungen rechtfertigend sind, darf kein Recht zur Selbstjustiz sein. 

Sven20060803

 

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