Rechtfertigungsgründe
Rechtfertigungsgründe sind Erlaubnistatbestände, die ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestatten.
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z.B. >> Notwehr, Befreiungskriege, Verteidigungskriege
Ein Rechtfertigungsgrund entfällt, wenn Unrecht mit Unrecht vergolten wird >> Rache.
allgemeiner >> Erlaubtes