Nationale Selbstverteidigung

So naturgemäß das Selbstverteidigungsrecht ist, so wenig taugt es zum Frieden, denn die Natur ist in vielem zu unfriedlich, weil sie die Stärkeren, die Hinterhältigeren und Rücksichtsloseren gegenüber den Schwächeren privilegiert. 

Zur Eindämmung der missbräuchlichen Selbstverteidigung und kriegerischen Selbstjustiz unterwirft die Charta der Vereinten Nationen mit seinem Artikel 51 die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts der Beurteilung durch den Weltsicherheitsrat, der sodann die Regie zu übernehmen hat.

Beschränkung des nationalen Selbstverteidigungsrechts, siehe Artikel 51 UNO-Charta

Markus S. Rabanus 20170717/20180110

"Wer den Frieden will, muss sich zum Krieg rüsten." 

Zu vorstehender Halbwahrheit neigen Sicherheitspolitiker, solange die Selbstverteidigung Basis des Sicherheitskonzepts ist.
Halbwahr deshalb, weil insbesondere ökonomisch schwächeren Staaten Grenzen zur Entwicklung ihrer militärischen Stärke gesetzt sind und von stärkeren Volkswirtschaften im Wettrüsten niemals bestehen würden. Jedes Anrüsten gegen Großmächte, Supermächte, Allianzen wäre nicht nur zwecklos, sondern geradezu äußerste Selbstgefährdung.

Häufiger Einwand: "Die kleineren Staaten könnten sich doch mit größeren Staaten, besser noch mit einer Supermacht verbünden."

So passiert es häufig genug. Aber solch Argument kann gerade deshalb nicht gelten, weil ja oft genug gerade die Politik der "Starken" nicht das ist, was den "Kleinen" zur Gleichberechtigung verhilft. 
Im Gegenteil werden solche "Juniorpartner" von den Großmächten nicht selten zur Teilnahme an deren Kriegsabenteuern gedrängt. Ein Beispiel dafür war die peinliche "Allianz der Willigen" >> wer es an vorauseilendem Gehorsam, an Einsicht oder Kriegszuversicht fehlen ließ, folglich nicht mitmachen wollte, galt dem US-Präsidenten G.W. Bush als "Gegner".

Häufiger Einwand: "Dann dürfen sich die kleineren Staaten eben nur mit kleineren Staaten verbünden."

Auch das gibt es vielfach als wirtschaftliche, politische und auch als militärische Allianzen, aber militärisch kann es allenfalls gegen gleichfalls schwache Staaten, schwache Allianzen Verteidigung schaffen, nicht aber gegen starke Staaten und Supermächte.
Schon in der Anbahnung solcher Bündnisse, die sich dann oft auch gern als gleich als  "antiimperialistisch" ausweisen, begeben sie sich auf den Weg der Selbstgefährdung, denn die Groß- und Supermächte "erläutern" ihnen dann recht rasch, dass sie sich "in ihren nationalen Interessen bedroht oder verletzt" sehen. 

Vorwegnahme: Die Alternative zur nationalen Selbstverteidigung ist die fortschreitende Durchsetzung des Globalen Militärmonopols

Markus S. Rabanus200608 

ps: Dieser Stichwortartikel ist noch nicht fertig und soll die argumentative Lücke zwischen der konservativer Verteidigungspolitik und dem aufgeklärten Pazifismus verkürzen. 

Ausführlicher unter a) Selbstverteidigung, b) Globales Militärmonopol 

Das nationale Selbstverteidungsrecht wird obendrein mittels Konstruktion "Vitale Interessen" über das Staatsgebiet hinaus beliebig ausgedehnt.

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