Wirtschaftssanktionen
Dass Wirtschaftssanktionen die Bevölkerungen härter treffen als die Bösewichte, ist häufig der Fall - und trotzdem ein in Betracht zu ziehendes Mittel. Mindestens gehört aber gegenüber putschenden Militärs jeglicher Waffenhandel und Handel mit Luxusgütern sofort verboten.
Der Weltsicherheitsrat kann gemäß Art.41 Satz 2 UN-Charta solche Sanktionen androhen und für alle Staaten gegenüber dem Störerstaat verpflichtend machen.
Ob auch einzelnen Staaten das Recht auf
Wirtschaftssanktionen zusteht, dürfte völkerrechtlich umstrittener sein, denn
alle Staaten sind einander zur Pflege freundlicher Beziehungen
verpflichtet.
Prinzipiell lehne ich nationale Alleingänge in Sachen Wirtschaftssanktionen ab,
weil der Selbstjustiz verdächtig. - Richtiger wäre die Anrufung des
Weltsicherheitsrates und/oder des IGH.
Andererseits erscheint es mir den einzelnen Staaten statthaft, die Qualität von
Wirtschaftsbeziehungen auch in Abhängigkeit von politischen Beziehungen
gestalten zu dürfen - nur eben nicht als "Strafe" und noch
fragwürdiger, wenn per Druck auf andere Staaten, es mit Verschlechterung gleich
zu tun..
Erläuterungshalber: Wenn einem Wirtschaftsunternehmen ein anderes
Wirtschaftsunternehmen nicht passt, so darf es die Beziehungen abbrechen, aber
längst nicht andere Unternehmen auffordern, es auch zu tun.
Negativbeispiele gab es in Sachen Iran-Sanktionen und im Pipelinestreit,
wenn die US-Regierung anderen Staaten mit Sanktionen drohte, dass sie ein von
den USA gefordertes Embargo nicht mitmachen.
Markus S. Rabanus 2021-02-07
diskutiert unter >> Sanktionen u. Kollektivhaftung
>> Militärputsch und Völkerrecht
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Friedensforschung