Venezuela - Verstaatlichung - Sanktionen
Die Weltbank-Schlichtungsstelle verlautet, dass Venezuela an den
drittgrößten US-Ölkonzern ConocoPhillips "mehr als 8 Mrd.
US-Dollar" Strafe für die Enteignung zahlen soll.
30 Mrd. waren gefordert. Wenn es mal bei den 8 Mrd. bliebe, aber ich glaube
nicht, dass es den Konzernen genügt.
Als Unternehmer begreife ich mein Unternehmerrisiko so, dass es sich
demokratischen Entscheidungen zu fügen hat.
Genau das ist hierzulande zumindest für kleine Unternehmen der Fall.
Und Entschädigung? Kann angebracht sein, aber allenfalls für Investiertes zzgl. moderater Verzinsung unter Berücksichtigung der Gewinn-Entnahmen, aber nicht für erwartete Gewinne, wie es bspw. TTIP als "Investorenschutz" vorgesehen hatte und an der ordentlichen Justiz vorbei in Stiller Runde auskaspern wollte.
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Die Vertragseinhaltung ist wichtiges Prinzip aber wie uns manches Gesetz vom
BVerfG verworfen wird und nur weniges bis in alle Ewigkeit gilt, so gehört eben
auch mancher Vertrag auf den Prüfstand vor der internationalen Gerichtsbarkeit.
Also mein Posting da oben ist kein Plädoyer für Selbstjustiz.
Deshalb können neben Entschädigung auch "Strafzahlungen" angebracht
sein, wenn die Enteignung ausländischen Eigentums Selbstjustiz Venezuelas war.
Das prüfte ich nicht, aber reklamierte deshalb auch den Prozess nicht, zumal es
schwierige Recherche wäre.
Zwei Fallgruppen für den Prüfstand wären meines Erachtens:
- Eine korrupte Regierung verhökert billigst die Reichtümer der vertretenen
Nation an Konzerne.
- Zwischenstaatliche Verträge, die unter Androhung von Nachteilen, Sanktionen
oder gar Krieg geschlossen werden, ohne dass Leistung und Gegenleistung einander
genügen.
Viele Verträge und Abkommen gehören auf den Prüfstand, gehören revidiert,
reformiert, z.B. Panamakanal, aber auch die von den Großmächten durchgesetzte
Erweiterung ihrer Hoheitsgebiete und Ausbeutungsrechte durch die Einbeziehung
des Kontinentalschelfs, denn zuvor hatten die riesigen Seegebiete der gesamten
Menschheit gehört - und durch die UNO vertreten.
Hätten die armen Nationen echte Mitsprache, so würden bspw. die Meere nicht
bloß für die reichen Nationen leer gefischt werden dürfen, sondern für alle
Menschen wenigstens ausgleichspflichtig für jedes Gramm und auch geschützt.
Und wenn sich bspw. die atomwaffenlosen Staaten für ein allgemeines
Atomwaffenverbot aussprechen wollen, dann werden sie bedroht, dass man ihnen die
Hilfen entziehen werde, wenn sie dem Atomverbotsvertrag vom 7.7.2017 zustimmen.
Wir wählen, wer es uns recht zu machen verspricht, nicht den Menschen Afrikas
und anderswo.
Nationaldemokratisch wird der Welt nicht gerecht, von der wir uns reichlich
nehmen.
Schließlich noch das Problem, dass sich die Starken nach Belieben aus
Verträgen zurückziehen, an die sich die Schwachen halten sollen, bspw. das
Atomabkommen mit dem Iran.
Mit den Entschädigungsprozessen der Energiekonzerne setzte ich mich ein
bisschen auseinander, verglich die Lautzeiten des jeweiligen Regierungshandelns
miteinander, rechnete Ausfallzeiten dagegen.
Mich interessierte, ob und in welcher Höhe die "Entsorgungskosten"
raus gerechnet werden, die durch vorfristigen Ausstieg eingespart werden.
Mich interessierte, ob und in welcher Höhe der enorme Kostenaufwand für die
Betriebssicherheit in Gegenrechnung kamen.
Darum forderte ich die Veröffentlichung der Prozessakten. www.atomprozess.de
Als "Streitparteien" saßen sich in diesen Prozessen welche
gegenüber, von denen Parteifreunde unserer Vertreter in Aufsichtsräten der
Kläger sitzen - und von Parteien, die sich über "Spenden" der
Energiekonzerne freuen.
Wenn ich Menschen und Vermögen vertrete, dann würde mich jedes Gericht in
Beugehaft nehmen, wenn ich den durch mich Vertretenen die Transparenz in deren
Vertretung verweigere.
Markus S. Rabanus 20190310
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