Venezuela - Verstaatlichung - Sanktionen

Die Weltbank-Schlichtungsstelle verlautet, dass Venezuela an den drittgrößten US-Ölkonzern ConocoPhillips "mehr als 8 Mrd. US-Dollar" Strafe für die Enteignung zahlen soll.
30 Mrd. waren gefordert. Wenn es mal bei den 8 Mrd. bliebe, aber ich glaube nicht, dass es den Konzernen genügt.

Als Unternehmer begreife ich mein Unternehmerrisiko so, dass es sich demokratischen Entscheidungen zu fügen hat.
Genau das ist hierzulande zumindest für kleine Unternehmen der Fall.

Und Entschädigung? Kann angebracht sein, aber allenfalls für Investiertes zzgl. moderater Verzinsung unter Berücksichtigung der Gewinn-Entnahmen, aber nicht für erwartete Gewinne, wie es bspw. TTIP als "Investorenschutz" vorgesehen hatte und an der ordentlichen Justiz vorbei in Stiller Runde auskaspern wollte.

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Die Vertragseinhaltung ist wichtiges Prinzip aber wie uns manches Gesetz vom BVerfG verworfen wird und nur weniges bis in alle Ewigkeit gilt, so gehört eben auch mancher Vertrag auf den Prüfstand vor der internationalen Gerichtsbarkeit. Also mein Posting da oben ist kein Plädoyer für Selbstjustiz.
Deshalb können neben Entschädigung auch "Strafzahlungen" angebracht sein, wenn die Enteignung ausländischen Eigentums Selbstjustiz Venezuelas war. Das prüfte ich nicht, aber reklamierte deshalb auch den Prozess nicht, zumal es schwierige Recherche wäre.

Zwei Fallgruppen für den Prüfstand wären meines Erachtens:
- Eine korrupte Regierung verhökert billigst die Reichtümer der vertretenen Nation an Konzerne.

- Zwischenstaatliche Verträge, die unter Androhung von Nachteilen, Sanktionen oder gar Krieg geschlossen werden, ohne dass Leistung und Gegenleistung einander genügen.

Viele Verträge und Abkommen gehören auf den Prüfstand, gehören revidiert, reformiert, z.B. Panamakanal, aber auch die von den Großmächten durchgesetzte Erweiterung ihrer Hoheitsgebiete und Ausbeutungsrechte durch die Einbeziehung des Kontinentalschelfs, denn zuvor hatten die riesigen Seegebiete der gesamten Menschheit gehört - und durch die UNO vertreten.

Hätten die armen Nationen echte Mitsprache, so würden bspw. die Meere nicht bloß für die reichen Nationen leer gefischt werden dürfen, sondern für alle Menschen wenigstens ausgleichspflichtig für jedes Gramm und auch geschützt.

Und wenn sich bspw. die atomwaffenlosen Staaten für ein allgemeines Atomwaffenverbot aussprechen wollen, dann werden sie bedroht, dass man ihnen die Hilfen entziehen werde, wenn sie dem Atomverbotsvertrag vom 7.7.2017 zustimmen.

Wir wählen, wer es uns recht zu machen verspricht, nicht den Menschen Afrikas und anderswo.

Nationaldemokratisch wird der Welt nicht gerecht, von der wir uns reichlich nehmen.

Schließlich noch das Problem, dass sich die Starken nach Belieben aus Verträgen zurückziehen, an die sich die Schwachen halten sollen, bspw. das Atomabkommen mit dem Iran.

Mit den Entschädigungsprozessen der Energiekonzerne setzte ich mich ein bisschen auseinander, verglich die Lautzeiten des jeweiligen Regierungshandelns miteinander, rechnete Ausfallzeiten dagegen.

Mich interessierte, ob und in welcher Höhe die "Entsorgungskosten" raus gerechnet werden, die durch vorfristigen Ausstieg eingespart werden.

Mich interessierte, ob und in welcher Höhe der enorme Kostenaufwand für die Betriebssicherheit in Gegenrechnung kamen.

Darum forderte ich die Veröffentlichung der Prozessakten. www.atomprozess.de

Als "Streitparteien" saßen sich in diesen Prozessen welche gegenüber, von denen Parteifreunde unserer Vertreter in Aufsichtsräten der Kläger sitzen - und von Parteien, die sich über "Spenden" der Energiekonzerne freuen.

Wenn ich Menschen und Vermögen vertrete, dann würde mich jedes Gericht in Beugehaft nehmen, wenn ich den durch mich Vertretenen die Transparenz in deren Vertretung verweigere.

Markus S. Rabanus  20190310

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