Auslandsstützpunkte weltrechtlich regeln !

Forderung: Verbot aller militärischen Auslandsstützpunkte ohne UNO-Mandat einschließlich jährlicher Überprüfung.

Prüfungsschema: 

1. Dient die militärische Anwesenheit einer ausländischen Macht der tatsächlichen Friedenssicherung oder bloßem Imperialismus der ausländischen Macht? 

2. Gibt es berechtigte Proteste von benachbarten Staaten? 

3. Wird die militärische Anwesenheit einer ausländischen Macht von den Bevölkerungen der beteiligten Staaten demokratisch getragen? 

4. Unterwirft sich der Auslandsstützpunkt dem Oberkommando der Vereinten Nationen? 

5. Wäre es besser und möglich, zwecks Sicherheit der Region UNO-Streitkräfte zu stationieren? 


Begründung: 

a) Dass Militärstützpunkte ausländischer Mächte militärisch schwachen Staaten dem Frieden sichern können, ist unbestreitbar, aber stets auch zweifelhaft, denn es würde Selbstlosigkeit der ausländischen Macht voraussetzen. Den Stützpunkt einem UNO-Regime zu unterstellen, wäre ein gehöriges Stück Glaubwürdigkeit, dass es nicht imperial zugeht.

b) Dass Militärstützpunkte im Ausland sehr oft Spannungen in der Region und  weltweit erhöhen, ist ebenfalls unbestreitbar, oft sogar zu Terrorismus und Krieg führen, wie bspw. die US-Militärstützpunkte in den arabischen Ländern oder die Krim-Annexion durch Russland zwecks Behalt des rüssischen Militärstützpunktes am Schwarzen Meer. 

Desgleichen ist der syrische Bürgerkrieg von rivalisierenden Interessen Russlands und der Nato wegen russischer Miltiärstützpunkte in Syrien überlagert. 

Auch die US-Militärstützpunkte in Südkorea, Japan, Taiwan usw. tragen zu Spannungen in dieser Region bei. 

Auch der für Jordanien geplante Bundeswehr-Stützpunkt wird zu erhöhten Spannungen führen, denn insbesondere wegen der westlichen Duldung Israels Ausdehnung auf Palästinensergebiet dürfte westliche Militärpräsenz vielen Menschen dieser Region ganz und gar nicht "willkommen" sein.

Der gefährlichste Konflikt um einen Auslandstützpunkt war die Kuba-Krise 1962.

c) Miltärisches, sofern nicht innenpolitisch missbraucht (Militärdiktatur usw.), hat IMMER "Außenwirkung", also Bedeutung für den zwischenstaatlichen Frieden. Insofern kann es nicht genügen, dass Militärisches und so auch Militärstützpunkte ausländischer Mächte einzig und allein von den vertragsschließenden Staaten hinreichend mit deren Souveränität begründet wären. 

Militäriisches geht immer alle an - und müsste deshalb der Genehmigung durch die UNO bedürfen, bis irgendwann hoffentlich eingesehen und durchgesetzt ist, dass es überhaupt nur noch UNO-Streitkräfte geben darf, während sich die Nationalstaaten mit Polizeikräften zu begnügen haben.

Markus S. Rabanus  2017-08-20

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Gewaltmonopol der Vereinten Nationen

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