völkerrechtsproblematisch

"Völkerrechtsproblematisch" meint, dass etwas nicht festgestellt "völkerrechtswidrig" ist, womöglich auch nicht "umstritten", sondern bezeichnet die Eventualität von Völkerrechtswidrigkeit, Umstrittenheit oder mit dem Geist eines Völkerrechts schlecht vereinbar bzw. zu Problemen führend. 

Markus S. Rabanus 2017-09-03

 

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