UNO-Reformierbarkeit ?   Artikel 108 u. 109 Charta

Mitunter ist strittig, ob die Vereinten Nationen Auslaufmodell sind oder sich weltrepublikanisch reformieren lassen. 

Ich gehöre zu den Reform-Optimisten. - Optimistisch trotz offensichtlichster Widerstände der stärksten Weltmächte, die ihre militärische Dominanz durch so viele Privilegien in der UNO-Charta auch noch völkerrechtlich zu verewigen probieren, zugleich aber an ihren Rivalitäten oft genug scheitern, sehr wohl auch zum Nachteil ihrer eigenen Nationen. 

Auch das kann ein Ansatz sein, um sie empfänglicher zu machen für weltrepublikanische Reformen, denn es braucht deren Einsehen und Nachgeben, weil ansonsten nicht bloß die Vereinten Nationen zerbrechen und scheitern, sondern dann auch der Weltrepublikanisierung das politische Fundament entrissen wäre. 
"Fundament" i.S.v. "erforderlicher Entwicklungsstufe", denn Neuanfänge würden viel Zeit kosten, die in Anbetracht globaler Probleme noch mehr Verspätung bedeuten, wahrscheinlich erneut unserer heutigen UNO bedürften.

- Überdies ist es falsch, die fünf UN-Privilegierten für alle Ungemach und Stagnation des Vereinten Nationen verantwortlich zu machen, als seien nicht reichlich Trittbrettfahrer unter deren Bündnispartnern und auch unter deren Widersachern, denn die Rivalität der Großen schafft zwar keinen "rechtsfreien Raum", aber viel "Spielwiese" für kleine Strolche auf diesem Planeten.

- Überdies ist es falsch, die Vereinten Nationen ausschließlich in ihren Versagensmomenten wahrzunehmen und anzuklagen, die Leistungen und Erforderlichkeiten klein zu reden oder gar zu leugnen. 

Wer sich für "weltoffen" oder sonstwie "progressiv" hält, muss sich im Klaren sein, dass jegliches "UNO-Bashing" dem Nationalismus in die Hände spielt. Ganz ähnlich wie "EU-Bashing", wenn einfach wieder 'mal das Ross statt der Reiter kritisiert wird. 

- Wahrhaft "realitätsfremd" ist es, (Reform-)Forderungen für "realitätsfremd" zu halten, weil sie nicht durchsetzbar seien, denn das kann nur behaupten, wer von Kulturgeschichte nichts kennt - und sich wundern müsste, nicht mehr "leibeigen" zu sein.

Ob politische Forderungen "realistisch" sind oder nicht, hängt zwar leider nicht davon ab, ob sie falsch oder richtig sind, sondern ob sie möglich sind und welche Kräfte sich finden, um Widerstände zu überwinden. - Folglich ist Reformierbarkeit primär von Forderungen abhängig und nicht von Widerständen - sonst wüsste man ja auch gar nicht, wohin (siehe "Arabischer Frühling"). Der Verzicht auf Forderungen ist Ruhekissen für den Status quo. 

Wer etwas reformieren will, muss das Ziel skizzieren können, aber auch die Ausgangssituation. Darum ist es wichtig, dass wir uns und andere mit der UNO-Charta vertraut machen, 
- zumal ohnehin aktuell höchstes Völkerrecht, an dem internationale Politik zu messen ist, 
- dass wir die Fehler und Regelungslücken der Charta erkennen, 
- dass wir ihre Entwicklungsgebote kennen, denn vieles ist in der Charta gefordert und harrt der Umsetzung.

Weil die UNO-Charta so wichtig ist, schreibe ich seit langem an einem "Kommentar zur Charta der Vereinten Nationen". alles sehr lückenhaft, weil bloß anlässlich IniDia-Diskussionen, so dass sich niemand über Unzulänglichkeit aufrege, sondern konkret auf welche hinweise, denn das ist der bessere Ansporn zur Nachbesserung, zumal ich zwar studiert "Völkerrechtler" bin, aber damals viel zu befangen im Ost-West-Konflikt - und später bis heute anderweitig berufstätig, weshalb es bloß "Hobbyformat" haben kann. 

Trotzdem bleibt der Anspruch, allmählich Vernünftiges zu liefern - und das ist dann eher aus gemeinsamer Bemühung zu erwarten. Und sei es durch Widerlegung, denn Gegenargumente braucht es wie das Wissen um Erdbebenkräfte, wenn jemand erdbebensicher bauen möchte. 

So, nun war einiges wiederholt aus meinem Antrag zur Einrichtung dieses Unterforums, aber es ist wichtig, die "Reformierbarkeit" prinzipiell anzusprechen, denn die Hauptwiderstände sitzen allem ersten Eindruck entgegen nicht im Weißen Haus, im Kreml usw., sondern in unreifen Reformüberlegungen.

Die Hauptwiderstände gegen UNO-Reformen und Weltrepublikanisierung sind aus Fatalismus, Unwissenheit und Phantasielosigkeit. 

Und irgendwann, besser früher als später, werden wieder alle so tun, als sei es ihnen schon immer "selbstverständlich" gewesen, die Abschaffung der Sklaverei, die Gleichberechtigung von Frau und Mann, die Demokratie statt Gottes-Gnaden-Monarchie, so auch die Gleichberechtigung der Nationen in den Vereinten Nationen nach Prinzipien von Demokratie und Gesetz statt daran geknüpft, wer die Welt in Luft in jagen kann. 

Markus S. Rabanus     24.08.2017          spezielle Diskussion     allg. UNO-Forum

Kapitel XVIII  Änderungen der UNO-Charta  Kommentare textgleich >> Artikel108UNOCharta  und UNC

Artikel 108

Änderungen dieser Charta treten für alle Mitglieder der Vereinten Nationen in Kraft, 

Dass Änderungen für auch für diejenigen Staaten in Kraft treten, die gegen Änderungen stimmten, eröffnet mehr Reformspielräume als mittels Konsensprinzip.  
wenn sie mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung angenommen  Das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit ist hohe Hürde und wäre Trägheitsmoment in Entscheidungen aktueller Konflikte, aber wenn es um Grundsätzliches geht, wie Änderung einer staatlichen Verfassung oder eben auch der UNO-Charta, dann begnügt man sich ungerne mit knappen Mehrheiten, zumal das Erforderniss übergroßer Mehrheiten auch der Autorität von Grundsätzlichem dient. 
und von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen  Dieser Zusatz definiert die Beschlussfähigkeit, so dass Versammlungen mit zu geringer Teilnahme nichts beschließen können.
einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats  Dass ein einzelnes Veto eines Ständigen Mitglieds des Weltsicherheitsrats beachtlicher sei als sogar die Einstimmigkeit aller anderen Staaten, ist eine Privilegierung, die sich zwar historisch begründen lässt, aber jeder akzeptablen Begründbarkeit für Gegenwart und Zukunft entbehrt, also auch von unserer Bundesregierung kritisiert gehört.
nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert worden sind. In einigen Staaten mag es zur Ratifizierung Volksabstimmungen bedürfen, in anderen genügt die national-parlamentarische Zustimmung. in weiteren Staaten fehlt es an Demokratie, so dass deren Autokraten entscheiden, was nicht politisch kritikwürdig ist, aber mit der heutigen UNO-Charta noch immer vereinbar. 
   

Artikel 109

(1) Zur Revision dieser Charta kann eine Allgemeine Konferenz der Mitglieder der Vereinten Nationen zusammentreten; 

Mir ist  im Moment weder erinnerlich noch klar, worin der Unterschied zwischen "Revision" zur "Änderung" gemäß Art.108 UNC bestehen soll - und welche Tragweite der Unterschied für die Reformierbarkeit hat. 
Zeitpunkt und Ort werden durch Beschluss einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung und durch Beschluss von neun beliebigen Mitgliedern des Sicherheitsrats bestimmt.   
Jedes Mitglied der Vereinten Nationen hat auf der Konferenz eine Stimme.  
(2) Jede Änderung dieser Charta, die von der Konferenz mit Zweidrittelmehrheit empfohlen wird, tritt in Kraft,   
sobald sie von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert worden ist. Auch hier wieder die umstrittene Privilegierung der fünf Unsicherheitsmächte.  

(3) Ist eine solche Konferenz nicht vor der zehnten Jahrestagung der Generalversammlung nach Inkrafttreten dieser Charta zusammengetreten, so wird der Vorschlag, eine solche Konferenz einzuberufen, auf die Tagesordnung jener Tagung gesetzt; die Konferenz findet statt, wenn dies durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Generalversammlung und durch Beschluss von sieben beliebigen Mitgliedern des Sicherheitsrats bestimmt wird.

 

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