Migrationspakt der Vereinten Nationen
Leider fragt man mich auch innerhalb der Verwandtschaft mit ablehnendem Unterton, was ich von diesem Pakt halte.
1. Ich kenne mich auf dem Gebiet des Flüchtlingsrechts, so wichtig es wäre, nicht genug aus, um den Migrationspakt beurteilen zu können, erkenne jedoch auf Anhieb keine völkerrechtlichen Neuerungen.
2. Immerhin stellt der Pakt eine Zusammenschau zu diesem Rechtsgebiet dar, welches mir unübersichtlich war, weil zu sehr verteilt auf viele Abkommen und UNO-Resolutionen.
3. Der Abkommenstext enthält sehr viele "Verpflichtungen", die jedoch mangels Sanktionierungsabreden leider nur "Absichtserklärungen" sind. Das ist ein generelles Problem vielen Völkerrechts, weshalb es UNO-Reformen zu fordern gilt, aber dennoch ist es immerhin Völkerrecht und somit Maßstab, wenngleich es an dessen Durchsetzbarkeit fehlt.
4. Ob Flucht vor politischer
Verfolgung, Krieg oder Elend - Flucht und Migration stellen ein globales Problem
dar, dem es sich tunlichst auch menschheitlich bzw. global anzunehmen gilt.
Insofern ein UNO-Abkommen ist mir schon prinzipiell richtig - und die Ablehnung
seitens der Paktgegner
Die verlinkte CDU-Stellungnahme
bestätigt leider die Unverbindlichkeit des Paktes, aber SPD, GRÜNE und LINKE werden es
nicht anders sehen, zumindest nicht anders praktizieren.
Und ich kann den Parteien auch keine Mehrverbindlichkeit abverlangen, denn sie
wären politisch überfordert, solange nicht genügend leistungsfähige Staaten
ebenfalls mehr Verbindlichkeit anmahnen und realisieren.
Dahin gilt es bundesdeutscherseits zu wirken - und auch darauf, dass mehrheitliche Pakte/Abkommen Bindungskraft für alle Staaten entfalten.
Die Multilateralität mag im Hinblick auf spezielle und regionale Probleme genügen, aber für die globalen Probleme braucht es globale Verpflichtung, also Omnilateralität der Entscheidungsprozesse.
In globalen Belangen muss die Multilateralität als erforderlicher und erster Schritt zur Omnilateralität aufgefasst werden.
Glücklicherweise wird es auch oft in dieser Weise verstanden und schon praktiziert. Schon mit den o ist bspw. das Chemiewaffenverbotsabkommen zwar noch immer nicht von allen Staaten unterzeichnet/ratifiziert, aber zumindest der Chemiewaffen-Einsatz weltweit als geächtet anzusehen.
Auch die Vereinten Nationen begannen als Abkommen mit wenigen Teilnehmern - und ist längst eine omnilaterale Organisation und für alle verbindlich.
NOCH NICHT FERTIG
Markus S. Rabanus 2018-11-12
VERTRAGSTEXT >> www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
CDU-Interview v. 8.11.2018
lexikalisch >> wikipedia.org Globaler_Pakt_für_eine_sichere,_geordnete_und_reguläre_Migration
Migrationspakt ist etwas
Internationales - und da sollte man sich nicht ausklinken, denn immerhin
richtig, dass ein globales Problem auch globaler Abreden bedarf.
Dass es dem Pakt an Verbindlichkeit fehlt, ist leider allgemeineres Problem des
Völkerrechts, denn wo kein Richter mit Vollstreckungsmacht, da ist alles eher
bloß moralischer, rechtlicher Appell.
Und mehr war vielleicht auch nicht drin: "Damit möglichst viele
beitreten."
Wenngleich es dem
Pakt an Verbindlichkeit fehlt, wie leider nahezu sämtlichem Völkerrecht in
Ermangelung einer gemeinsamen Durchsetzungsmacht, stellt er dennoch einen
Maßstab dar.
War das jetzt zu schwierig? Oder hätten Sie selbst drauf kommen können.
Markus S. Rabanus 201811....