Migrationspakt der Vereinten Nationen

Leider fragt man mich auch innerhalb der Verwandtschaft mit ablehnendem Unterton, was ich von diesem Pakt halte.

1. Ich kenne mich auf dem Gebiet des Flüchtlingsrechts, so wichtig es wäre, nicht genug aus, um den Migrationspakt beurteilen zu können, erkenne jedoch auf Anhieb keine völkerrechtlichen Neuerungen.

2. Immerhin stellt der Pakt eine Zusammenschau zu diesem Rechtsgebiet dar, welches mir unübersichtlich war, weil zu sehr verteilt auf viele Abkommen und UNO-Resolutionen.

3. Der Abkommenstext enthält sehr viele "Verpflichtungen", die jedoch mangels Sanktionierungsabreden leider nur "Absichtserklärungen" sind. Das ist ein generelles Problem vielen Völkerrechts, weshalb es UNO-Reformen zu fordern gilt, aber dennoch ist es immerhin Völkerrecht und somit Maßstab, wenngleich es an dessen Durchsetzbarkeit fehlt.

4. Ob Flucht vor politischer Verfolgung, Krieg oder Elend - Flucht und Migration stellen ein globales Problem dar, dem es sich tunlichst auch menschheitlich bzw. global anzunehmen gilt.
Insofern ein UNO-Abkommen ist mir schon prinzipiell richtig - und die Ablehnung seitens der Paktgegner

Die verlinkte CDU-Stellungnahme bestätigt leider die Unverbindlichkeit des Paktes, aber SPD, GRÜNE und LINKE werden es nicht anders sehen, zumindest nicht anders praktizieren.
Und ich kann den Parteien auch keine Mehrverbindlichkeit abverlangen, denn sie wären politisch überfordert, solange nicht genügend leistungsfähige Staaten ebenfalls mehr Verbindlichkeit anmahnen und realisieren.

Dahin gilt es bundesdeutscherseits zu wirken - und auch darauf, dass mehrheitliche Pakte/Abkommen Bindungskraft für alle Staaten entfalten.

Die Multilateralität mag im Hinblick auf spezielle und regionale Probleme genügen, aber für die globalen Probleme braucht es globale Verpflichtung, also Omnilateralität der Entscheidungsprozesse.

In globalen Belangen muss die Multilateralität als erforderlicher und erster Schritt zur Omnilateralität aufgefasst werden.

Glücklicherweise wird es auch oft in dieser Weise verstanden und schon praktiziert. Schon mit den o ist bspw. das Chemiewaffenverbotsabkommen zwar noch immer nicht von allen Staaten unterzeichnet/ratifiziert, aber zumindest der Chemiewaffen-Einsatz weltweit als geächtet anzusehen.

Auch die Vereinten Nationen begannen als Abkommen mit wenigen Teilnehmern - und ist längst eine omnilaterale Organisation und für alle verbindlich. 

NOCH NICHT FERTIG 

Markus S. Rabanus  2018-11-12

VERTRAGSTEXT >> www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf 

CDU-Interview  v. 8.11.2018

lexikalisch >> wikipedia.org  Globaler_Pakt_für_eine_sichere,_geordnete_und_reguläre_Migration 

Migrationspakt ist etwas Internationales - und da sollte man sich nicht ausklinken, denn immerhin richtig, dass ein globales Problem auch globaler Abreden bedarf.
Dass es dem Pakt an Verbindlichkeit fehlt, ist leider allgemeineres Problem des Völkerrechts, denn wo kein Richter mit Vollstreckungsmacht, da ist alles eher bloß moralischer, rechtlicher Appell.
Und mehr war vielleicht auch nicht drin: "Damit möglichst viele beitreten."

Wenngleich es dem Pakt an Verbindlichkeit fehlt, wie leider nahezu sämtlichem Völkerrecht in Ermangelung einer gemeinsamen Durchsetzungsmacht, stellt er dennoch einen Maßstab dar.
War das jetzt zu schwierig? Oder hätten Sie selbst drauf kommen können.

Markus S. Rabanus  201811....


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