Lohndumping
Der gestrige Anne-Will-Talk brachte es nicht auf den Punkt, als
"Unternehmensberater" Florian Gerster die Niedriglöhne des
Postzustellers "TNT
N.V." mit den hohen Verlusten dieser Firma durch den Wettbewerb mit dem
Monopolisten POST AG rechtfertigte.
Denn auf den Punkt gebracht war sein Vortrag das Eingeständnis von
Dumpingpreisen, also Postzustell-Preisen, die zur Kostendeckung nicht
hinreichen, zu Preisen, die obendrein noch durch staatliche Lohnzuzahlungen
subventioniert werden. Und nicht nur das, denn für Dumpinglöhne wie für
Niedriglöhne gilt, dass die Gesellschaft für Altersarmut aufkommen muss.
Firmen wie TNT N.V. besorgen uns folglich die Staatsverschuldung nicht nur
heute, sondern auch in Jahrzehnten, in denen solche Leute wie Gerster längst
wieder anderen "Geschäftsideen" das Wort labern.
Rechtsverstöße - und als solche sollten Dumpinglöhne gelten - können auch
nicht damit gerechtfertigt werden, dass die POST AG noch immer
wettbewerbsprivilegiert ist. Dann muss die TNT N.V. eben bis zum 1.7.2010 auf
die Marktteilnahme verzichten. Ab diesem Zeitpunkt soll die Umsatzsteuer auch für
private Postzustelldienste entfallen, was - nebenbei bemerkt - absurd und falsch
ist, denn Umsatzsteuer-Privilegien schafft man nicht ab, indem der Kreis der
Privilegierten erweitert wird, sondern dadurch, dass entweder die Umsatzsteuer für
jedes gewerbliche Handeln anfällt oder gänzlich abgeschafft und durch eine
effektivere Einkommensbesteuerung gegenfinanziert wird, aber das ist ein anderes
Thema.
Wenn behauptet wurde, dass die Dumping- und Niedriglöhne wie jeder Lohn von der
Rentabilität abhängig seien, so stimmt das nicht, denn diese Relation ist
durch die staatlichen Zuzahlungen längst aufgehoben.
Bei Wikipedia findet sich im Moment zum Begriff "Lohndumping"
noch kein eigener Eintrag, sondern leitet weiter zum Begriff
"Niedriglohn". Das ist schade, denn der Unterschied ist signifikant
und es sollte genügend Gewerkschaftler, Betriebswirtschaftler und
Arbeitsrechtler geben, die dazu aufklären könnten. Auch Arbeitgeber sollten
Aufklärungsinteresse zeigen, wenn sie sich nicht auf die Ausbeuterspirale
einlassen mögen, in der jedes Betriebsklima zur Hölle wird >> Da der
Lohn (ökonomisch betrachtet) ein Preis ist, also durch Angebot, Nachfrage und
Verhaltensnormen reguliert, ist der Begriff Lohndumping wie der Begriff
Dumpingpreis zu definieren, allgemeinverständlich formuliert, dass jemand etwas
zu einem Preis anbietet, wofür er mehr aufwendet hat, um anderen Wettbewerbern
die Rentabilitätsbasis zu zerstören, indem Finanzstarke genau in solche Zerstörung
investieren.
Im Wege bloßer Selbstausbeutung mag Dumping rechtens sein (z.B. der selbst
arbeitende Dönerbuden-Besitzer mit einem Tagesumsatz von 40 Euro), nicht aber,
sobald es mit Arbeitnehmern gemacht wird, schon gar nicht, wenn die Löhne
staatlich "ergänzt" werden müssen. - Diesen Systemfehler gilt es zu
beheben.
markus rabanus 20100125 >> Debatte
Leistungsprinzip Wirtschaftskriminalität Steuerrecht Mindestlohn Minijobs