Klagbarkeit

Auch das BESTE RECHT ist nutzlos, wenn nicht denen einklagbar, denen es verletzt wird. 
Auch das eingeklagte Recht ist nutzlos, wenn nicht durchgesetzt.

Wenn einem Recht an Durchsetzbarkeit fehlt, so wäre es nur dann kein Recht, wenn sich die Durchsetzbarkeit nicht herstellen ließe, aber oftmals wäre es möglich und wird unterlassen. Dann soll nicht das Recht kritisiert sein, sondern das Unterlassen. 

Darum dürfen unzureichende Klagbarkeit und unzureichende Durchsetzung nicht zurm Rechtsniihilismus verführen, dem Recht den Daseins-Sinn zu bestreiten.
es sei denn, dass es nur Propaganda wäre.

Markus S. Rabanus  2022-06-06

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