Gesetze §§ >> Rechtslexikon

Gesetze sind allgemeine Rechtsvorschriften, nach denen Menschen und juristische Personen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten handeln sollen.

Gute Gesetze sind solche, die von ihren Adressaten verstanden werden, weil sie der natürlichen Erwartung des vernünftigen Menschen entsprechen.

Gute Gesetze sind solche, die sich nicht verzetteln und dadurch Rechtsunsicherheit schaffen, dass sie in ihrer Ordnung und Regelungstiefe unübersichtlich werden.

Gute Gesetze sollten im Dialog mit den Bürger/innen entstehen >> Gesetze-im-Dialog

Sven2002/2012      Diskussionen

Gerichte     Grundgesetz    Gesetze (bei JURIS)  Literatur

WebTipp >> www.deutsche-gesetze.de   lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz

Gesetzesflut  Gesetzeslücken   Gesetzestreue  Gesetzesverschärfung  Gesetzesvorbehalt  Gesetzgeber  Gesetzgebung

Kants kategorischer Imperativ     Recht      gehacktes Forum    alte Website       Dialog-Lexikon