Gesetze §§ >> Rechtslexikon
Gesetze sind allgemeine Rechtsvorschriften, nach denen Menschen und juristische Personen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten handeln sollen.
Gute Gesetze sind solche, die von ihren Adressaten verstanden werden, weil sie der natürlichen Erwartung des vernünftigen Menschen entsprechen.
Gute Gesetze sind solche, die sich nicht verzetteln und dadurch Rechtsunsicherheit schaffen, dass sie in ihrer Ordnung und Regelungstiefe unübersichtlich werden.
Gute Gesetze sollten im Dialog mit den Bürger/innen entstehen >> Gesetze-im-Dialog
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