Gleichberechtigung

Die Erforderlichkeit der Gleichberechtigung sollte so unstrittig sein, dass es langweilen müsste, sie zu begründen, aber sie schaffte es noch längst vom Papier in alle Bereiche der Gesellschaft und auch nicht in alle Köpfe. 
Und wer gar meint, dass die Frau weniger sei als der Mann, der sollte es der potentiellen Geliebten schon im ersten Moment erklären, damit die Dummheit eine zusätzliche Chance zum Aussterben erhält. 
sven200310
  Markus S. Rabanus20220410

Art. 3 Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. >> Rechtsgleichheit

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.  >> Frauenquote

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. >> Minderheitenquote


Kommentar: Mit der Beseitigung bestehender Geschlechternachteile könnte der Verfassungsgeber sogleich mal im Absatz 3 dieses schönen Artikels beginnen, indem es dort anstelle von "seines" und "seiner" dann "des" und "der" heißen könnte.

Markus Rabanus 20111220   >> Geschlechtersprache
 

>> Maria Johanna Hagemeyer, erste dt. Richerin 1928 und wichtig für die Frauengleichberechtigung im Grundgesetz 

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