Extremsportarten

Unfälle bei Extremsportarten sollten nicht mehr aus den Beiträgen für allgemeine Unfall- und Krankenversicherungen reguliert werden, sondern speziell kontiert ausschließlich aus den dafür entrichteten Beiträgen derer, die solche Versicherung wünschen.

Die Alternative wäre, dass jenen, die solche Risiken nicht eingehen, also solchen Versicherungsschutz nicht brauchen, Beitragsnachlässe in der Höhe bekommen, wie die besonderen Risiken im Ganzen ausmachen.

Wenn auch die gesetzlichen Krankenkassen mit Spitzensportlern Imagewerbung treiben, so ärgert mich das, aber ich dafür Verständnis, denn die Konkurrenz zwingt sie zur Teilnahme an der teuren Prahlerei. 

Darum sollte das Versicherungsvertragsgesetz so reformiert werden, dass die Prahlereien auch von den privaten Krankenversicherungen sonderkontiert werden. 

Markus S. Rabanus 2005-12

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