Extremsportarten
Unfälle bei Extremsportarten sollten nicht mehr aus den Beiträgen für allgemeine Unfall- und Krankenversicherungen reguliert werden, sondern speziell kontiert ausschließlich aus den dafür entrichteten Beiträgen derer, die solche Versicherung wünschen.
Die Alternative wäre, dass jenen, die solche Risiken nicht eingehen, also solchen Versicherungsschutz nicht brauchen, Beitragsnachlässe in der Höhe bekommen, wie die besonderen Risiken im Ganzen ausmachen.
Wenn auch die gesetzlichen Krankenkassen mit
Spitzensportlern Imagewerbung treiben, so ärgert mich das, aber ich dafür
Verständnis, denn die Konkurrenz zwingt sie zur Teilnahme an der teuren
Prahlerei.
Darum sollte das Versicherungsvertragsgesetz
so reformiert werden, dass die Prahlereien auch von den privaten
Krankenversicherungen sonderkontiert werden.
Markus S. Rabanus 2005-12
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