Boykottaufrufe im Internet

Solange es Wirtschaftsverbänden und Konzernen erlaubt ist, mit riesigen Parteispenden unsere Volksvertretungen zu schmieren und desgleichen mit sündhaft teuren Werbeaufträgen die Medien zu korrumpieren, muss es Bürgerinitiativen, Verbrauchervereinigungen und Privatpersonen statthaft sein, gegen solche Konzerne namentlich und öffentlich Stellung zu beziehen.

Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der auch widerstreitige Interessen berücksichtig, also im Dialog vorgebracht werden, die im Falle der Nichteinigung dann in den demokratischen und erforderlichenfalls auch juristischen Entscheidungsprozess kommen, aber genau diesen Weg schlagen die Wirtschaftsmächtigen oftmals nicht ein und versuchen durch Lobbyarbeit und permanente Suche nach Gesetzeslücken oder Gesetzesfehlern die gesellschaftlichen Entscheidungen zu unterlaufen. 

Gegenüber solchen Konzernen und Verbänden können sich die Bürger auf dem Weg über die Parteien und Parlamente nur schwer Gehör verschaffen, aber mitunter direkter und effektiver als Verbraucher. 

Rechtliche Risiken von Boykottaufrufen:

MARKENRECHT

Möglicherweise gehen von Boykottaufrufen adressierte Unternehmen gegen die Boykottaufrufer juristisch vor, indem sie die Nennung von Markennamen in eine Verwendung umdeuten. 
Solche Umdeutung dürfte immer dann abwegig sein, wenn jedermann erkennbar ist, dass sich der Boykottaufrufer ganz und gar nicht einen Markennamen "anmaßt", nicht vortäuscht, sich mit einer Marke zu identifizieren, sondern im Gegenteil zur Distanzierung von dem Markeninhaber aufruft. 

UNLAUTERER WETTBEWERB

In Betracht kommt auch, dass von Boykottaufrufen adressierte Unternehmen den Boykottaufrufen in einen unlauteren Wettbewerb umdeuten.
Solche Umdeutung dürfte immer dann abwegig sein, wenn der Boykottaufrufer kein Wettbewerber ist, sondern mit dem wirtschaftlichen Mittel des Boykotts politische Ziele verfolgt.

Markus Rabanus 20111101

z.B. >>  Vattenfall-BOYKOTTRWE-BOYKOTT

Zur Problematik >> http://www.ippnw.de/ ... siemens-boykott ...

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