Besitz

Umgangssprachlich wird Besitz und Eigentum häufig synonym verwendet. Juristisch bzw. sachenrechtlich wird zwischen Besitz und Eigentum unterschieden: Besitzer ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) derjenige, der die Sachherrschaft innehat.

Darum ist bspw. der Mieter einer Wohnung zugleich ihr "Besitzer", der an den Eigentümer Miete für die Besitzüberlassung zahlt.


Eigentum     

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