Wildtierartenschutz
BMU Pressedienst Nr. 82/03
Berlin, 21. Mai 2003

Umwelt/Artenschutz
Sekretariat der Bonner Konvention erhaelt
besseren Status fuer seine Arbeit in Bonn
Neues Sitzabkommen zum Uebereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Vertragsgesetzes beschlossen, das den Status des Sekretariats der Bonner Konvention regelt. Damit kann das Abkommen vom 18. September 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat in Kraft treten. Die Bonner Konvention ist das Uebereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten. Das Sekretariat ist seit 1984 in Bonn ansaessig. Bundesumweltminister Juergen Trittin: "Ich freue mich, dass wir die bisher schon guten Arbeitsbedingungen des Sekretariats der fuer den Artenschutz bedeutenden Bonner Konvention noch weiter verbessern koennen. Das neue Abkommen traegt auch dazu bei, die Attraktivitaet Bonns fuer die Ansiedlung internationaler Organisationen zu steigern."

Das neue Sitzabkommen legt den rechtlichen Rahmen fuer die Taetigkeit des Sekretariats und seiner Mitarbeiter an seinem Sitz in Bonn fest. Zugleich regelt es Vorrechte und Befreiungen fuer die Teilnehmer an Vertragsstaatenkonferenzen, Ausschuessen oder sonstigen Gremien der Konvention (z. B. Erteilung von Visa, Immunitaeten). Es gleicht die Rechtsstellung des Sekretariats der Bonner Konvention den Abkommen fuer die Einrichtungen der Vereinten Nationen an, die in Bonn seit einigen Jahren ihren Sitz haben, beispielsweise dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen, dem UN-Sekretariat der Klimarahmenkonvention oder dem UN-Sekretariat zur Bekaempfung der Wuestenbildung.

Hintergrund: Das Uebereinkommen zum Schutz wandernder wild lebender Tierarten (Bonner Konvention) befasst sich mit den spezifischen Problemen ziehender Arten. Diese bleiben waehrend ihres Lebens nicht an ein und demselben Standort, sondern ziehen in regelmaessigen zeitlichen Abstaenden ueber weite Strecken von den Staetten ihrer Geburt an andere Plaetze und kehren wieder zurueck. Die groesste Gruppe bilden die Zugvoegel: Stoerche, Kraniche, Gaense, Enten, Ibisse, Flamingos, um nur einige zu nennen. Hinzu kommen Meeressaeugetiere wie Wale, Delfine, Robben und Seekuehe; Reptilien wie Meeresschildkroeten oder Landsaeugetiere wie Fledermaeuse und Antilopen. Tausende von Kilometern, bei manchen Arten Zehntausende, liegen zwischen Sommer- und Winterquartieren oder Geburts- und Lebensrevieren. In diesen Lebensraeumen, aber auch bei ihren Wanderungen, unterliegen diese Arten vielfaeltigen Gefaehrdungen, z. B. Be- oder Entwaesserungen oder Hindernisse auf den Wanderwegen (Daemme).

Unter dem Dach dieses Abkommens sind drei Unterabkommen zum Schutz afrikanisch-eurasischer Wasservoegel, von Fledermaeusen in Europa und Kleinwalen in der Nord- und Ostsee abgeschlossen worden.

DISKUSSION