Volksbegehren
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Das Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgern die Einbringung eines politischen Gegenstandes oder eines Gesetzesentwurfes in ein Parlament. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Deutschen Bundestag oder einem Landesparlament – zu führen, müssen die Initiatoren in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften Wahlberechtigtervorlegen. Das Parlament bleibt zwar in seiner Entscheidung über Annahme oder Ablehnung frei, allerdings besteht für die Bürger nach einer verworfenen Vorlage die Möglichkeit einen Volksentscheid zu verlangen. In Deutschland ist das Volksbegehren damit immer der notwendige letzte Schritt zur Herbeiführung eines von der Bevölkerung initiierten Volksentscheids.

Eine besondere Form von Volksbegehren ist das fakultative Referendum (oder seltener auch: Korrekturbegehren). Dieses richtet sich immer gegen einen kürzlich erfolgten Beschluss des Parlaments mit dem Ziel eine Aufhebung oder Abänderung zu erwirken. Für ein fakultatives Referendum gelten üblicherweise niedrigere Unterschriftenquoren und verkürzte Fristen. Allerdings besteht in Deutschland derzeit nur im Bundesland Hamburg die Möglichkeit zu einem solchen Korrekturbegehren auf Landesebene.

Auf der kommunalen Ebene entspricht dem Volksbegehren das Bürgerbegehren, dem fakultativen Referendum entspricht das kassierende Bürgerbegehren.

In der Schweiz ist die Volksinitiative das zum deutschen Volksbegehren vergleichbare Verfahren. Fakultative Referenden finden sich in der Schweiz unter dem gleichen Namen wie in Deutschland, sind allerdings wesentlich verbreiteter und fester Bestandteil der Direkten Demokratie in allen Schweizer Gebietskörperschaften.


Quelle und mehr >> wikipedia.de  2012

>> Volksbefragung  eReferendum  OnlineReferendum  Referendum

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