Vermieterkriminalität

Die häufigsten Sünden von Vermietern sind: Betrügerische Betriebskostenabrechnungen, Mietpreisüberhöhung, betrügerische Modernisierungskostenabrechnung, falsche Quadratmeterangaben, wucherische Forderungen für Inventare, illegale Maklergebühren, Unterschlagung von Kautionen und Zinsen, überzogene Schönheitsreparaturforderungen oder Schadensersatzforderungen bei Vertragsbeendigung. 

Vieles davon ließe sich eindämmen, wenn Mieter mehr Selbstvertrauen hätten und ihre gesetzlichen Möglichkeiten stärker ausschöpfen würden. Vor allem, wenn es um Betriebskostenabrechnungen geht, denn der Vermieter ist nachweispflichtig und die Berechnungsweise nicht komplizierter als ein gemeinsamer Besuch mit Freunden im Restaurant, bei dem man sich anschließend die eigenen Kosten ausrechnet. 
Der Vermieter muss Akteneinsicht gewähren. Und man kann solche Akteneinsicht auch gemeinsam vornehmen. Redliche Vermieter dürften mit solchen Kontrollen überhaupt kein Problem haben. 

Und noch ein Aspekt: Wenn jemand nie kontrolliert wird, dann lässt sich dadurch so mancher unnötig verführen, unlautere Abrechnungen zu erstellen. 

Bei den Modernisierungsmieterhöhungen kann es schwieriger sein, aber es gibt öffentliche Beratungsstellen und Mieterverbände, die jede Menge Erfahrung in Prüfung solcher Mieterhöhungen haben und oft auf Anhieb erkennen, an welchen Stellen gemogelt wurde, wenn bspw. Sanierungskosten zu Modernisierungskosten verfälscht wurden. 

Maklergebühren können für Wohnungsmieter nach neuem Gesetzesstand (2015) überhaupt nur noch anfallen, wenn der Mieter einen Makler beauftragt hätte, für ihn eine Wohnung zu suchen, während der Normalfall ist, dass der Makler jetzt vom Vermieter bezahlt werden muss, der ihn bestellte, um einen Mieter zu finden. 

"Das große Geschäft" versuchen böswillige Vermieter bei Vertragsende zu machen, um die Rückgabe von Kautionen zu vereiteln, indem sie Schäden an der Mietsache geltend machen, die ihnen der ausziehende Mieter schulde. Aber die Rechtslage ist eine andere und entspricht der Lebenswirklichkeit, dass Sachen durch Gebrauch eben nicht besser werden, so dass viele Abnutzungen keinen Schadensersatz begründen können. Solch Ärger lässt sich eindämmen, indem man bei Einzug möglichst viele Fotos macht und dem Vermieter entdeckte Schäden mitteilt. Ist solch Schreiben freundlich genug verfasst, wird man es sich mit dem Vermieter auch nicht "verderben".

Markus S. Rabanus 20150328     

Und viele Vermieterstrolche reden sich ihr Gewissen damit rein, dass es "ja auch" >> Mieterkriminalität gibt.

Mieterinfo     Immo-ABC     KONTAKT      Impressum         zur Titelseite

 

  Dialog-Lexikon