Totenruhe

Wer sich die Totenruhe wünscht - und davon wäre im Zweifel auszugehen, dem soll sie geschützt sein. - Ein postmortales Menschenrecht.

Tja, darf man denn dann Pharaonen fleddern und zur Schau stellen, wenn sie doch in ihren Totenstäten so eindeutig nicht gestört werden wollten? 

Das darf sein, denn wenn ihre Totenruhe heute aufgehoben wird, dann hatten sie schon sehr viel von solch Recht, obgleich sehr unwahrscheinlich ist, dass es auf ihren Schlachtfeldern Stellenwert hatte.

Der respektvolle Umgang mit Toten sollte kulturelle Selbstverständlichkeit sein. 

Folgerichtig ist die Störung der Totenruhe und Leichenschändung unter Strafe gestellt, § 168 StGB, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, der Versuch ist ebenfalls strafbar. (Stand 2014-05).

Aber wir brauchen es nicht zu übertreiben, denn die Archäologie hat einen zu hohen Stellenwert für unser Wissen über uns, dass wir Gräber öffnen dürfen.

Markus Rabanus  20140805

 

>> Friedhofsschändung

>> Friedhofsruhe

>> Friedhof

>> Leichen machen keinen Frieden

>> Nachruf

 

Dialog-Lexikon