§ 26 StGB Anstiftung |
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. das gilt auch für das Internet, wenn der Anstifter auf WebSites, in Diskussionsforen etc. andere zu Straftaten verleitet der aktuelle, vollständige Wortlaut findet sich |