Staatskosten sind die Kosten, die zur Erledigung der staatlich übernommen Aufgaben erforderlich sind bzw. verauslagt werden.

Finanziert werden die Staatskosten aus Steuern, Gebühren, Zöllen, sonstigen Staatseinnahmen, beispielsweise aus Überschüssen der Bundesbank, oftmals aber auch aus Staatsanleihen und somit Staatsverschuldung.

Die Staatskosten werden im Staatshaushalt bzw. Bundeshaushalt verzeichnet und vom Bundestag beschlossen, Art.110 Grundgesetz.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Staatskosten ziemlich unübersichtlich, da es auf Ebene der Bundesländer und Kommunen weitere Haushalte gibt.

Initiative-Dialog.de200904

Systemkosten   Staat  Finanzpolitik   Steuerpolitik    Kosten   Dialog-Lexikon