Putin bietet Fortsetzung des NewStart-Vertrags an

Unsere Streitigkeiten mit Putin dürfen in solcher Frage KEINE ROLLE spielen.
Stattdessen steht unsere Regierung in der politischen und völkerrechtlichen PFLICHT, den USA und Russland Vorschläge zu unterbreiten, die eine wirksame Kontrolle dieses Abkommens gewährleistet.

Die völkerrechtliche Pflicht ergibt sich aus Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrags, der JEDE VERTRAGSPARTEI, also seit den deutschen Unterschriften auch Deutschland zu solchen Abrüstungsverhandlungen verpflichtet.

Solche Verhandlungen sind keine Angelegenheit bloß der Atomwaffenstaaten, sondern auch der Atomwaffenverzichtsstaaten.

Der Art.6 Atomwaffensperrvertrag hat folgenden Wortlaut - und viele Politiker kennen diesen wichtigsten Vertragsartikel nicht oder beachten ihn nicht:

"Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle."

Markus S. Rabanus   16.10.2020

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