Piuspriesterbruderschaft - Dokumentation

Nachstehende Texte stammen von der offiziellen Website der Pius-Priesterbruderschaft und halten fest, was diese Vereinigung auf dem Höhepunkt des Eklats über sich selbst sagt (Datum 07.02.2009):

 

Fragen zur Priesterbruderschaft St. Pius X.

Was bedeutet "FSSPX"?

FSSPX heißt "Fraternitas Sacerdotalis Sancti Pii Xi", das ist Lateinisch für "Priesterbruderschaft St. Pius X.".

Ist die Priesterbruderschaft St. Pius X. als Widerstandsbewegung gegen das II. Vatikanische Konzil entstanden?

Nein. Die Gründung der Priesterbruderschaft St. Pius X. erfolgte im Jahr 1969 mit der ausdrücklichen Zielsetzung, das katholische Priestertum zu erneuern. Sie wurde am 1. November 1970 durch den zuständigen Bischof von Freiburg, Genf und Lausanne, Mgr. Charrière, ordnungsgemäß kanonisch errichtet und erhielt im darauffolgenden Jahr, am 18. Februar 1971, eine Belobigung ihrer Statuten durch den damaligen Präfekten der römischen Kleruskongregation, Kardinal Wright. Für die Einrichtung ihrer Seminare stützte sie sich u.a. auf Beschlüsse des Dekrets des II. Vatikanischen Konzils für die Priesterausbildung, "Optatam totius". So war die Priesterbruderschaft St. Pius X. unter den ersten, die das vom Konzil gewünschte Spiritualitätsjahr in ihren Seminaren verwirklichte.

Wie ist die Haltung der Priesterbruderschaft St. Pius X. gegenüber dem II. Vatikanischen Konzil?

Wie man dem Buch von Ralph Wiltgen "Der Rhein fließt in den Tiber" entnehmen kann, geriet das II. Vatikanische Konzil praktisch von Anfang an in die Hände der "Rheinischen Allianz", einer Koalition liberaler Bischöfe hauptsächlich aus Frankreich, Deutschland und den Niederlanden. Papst Johannes XXIII. schlug sich ebenso wie sein Nachfolger Paul VI. auf die Seite der Liberalen. Diese dominierten daraufhin das Konzil. Das Ergebnis war ein Konglomerat von Texten, die teils rechtgläubig, teils mehrdeutig, teils aber auch von Irrtümern durchsetzt sind. In einer bewußt unklar und ungenau gehaltenen Sprache formuliert, sind sie insgesamt von einem liberalen Geist durchdrungen. Derselbe Geist zeigte sich deutlich in den nachkonziliaren Reformen und Richtlinien, die teilweise noch weit über die Texte des Konzils hinausgingen. Die Priesterbruderschaft lehnt es daher ab, das Konzil und seine Reformen anzunehmen, weil sie von jenem liberalen Geist geprägt sind, der nicht der Geist der Kirche ist.

Worin zeigt sich der liberale Geist des Konzils?

Der liberale Geist zeigt sich insbesondere in der Öffnung zur Welt, dem "Aggiornamento", den Lehren vom Ökumenismus und von der Religionsfreiheit. Diese widersprechen ganz und gar dem Geist des Evangeliums und den Lehren, die die Kirche bis dahin vertreten hat. Es ist der Geist der Revolution, der in die Kirche eindrang. Kardinal Suenens sprach daher vom Konzil als dem "Jahr 89" der Kirche (1789 war das Jahr der französischen Revolution).

Was lehrt der Ökumenismus?

Der liberale Ökumenismus besagt, daß alle Konfessionen und Religionen Elemente der Wahrheit und der Gnade enthalten und somit "Wege des Heils" sein können. So heißt es im Ökumenismusdekret des Konzils "Unitatis Redintegratio" Nr. 3, der "Geist Christi" habe sich gewürdigt, die "getrennten Kirchen und Gemeinschaften trotz der Mängel, die ihnen nach unserem Glauben anhaften" als "Mittel des Heiles zu gebrauchen". Nach bisherigem Verständnis galt jedoch, daß es außerhalb der von Christus selbst gegründeten Kirche, die keine andere ist als die katholische, kein Heil gibt: "Extra ecclesiam nulla salus". Zwar kann in Einzelfällen auch das Heil außerhalb der sichtbaren Grenzen der Kirche erlangt werden, aber nur von solchen, die wenigstens den impliziten (einschlußweisen) Wunsch nach Zugehörigkeit zur Kirche haben. So wurde es noch unter Papst Pius XII. genau präzisiert (des Heiligen Offiziums an den Erzbischof von Boston vom 8. August 1949). Das II. Vatikanum weicht mit seinem Ökumenismus von dieser Lehre in auffallender Weise ab.

Was ist der Inhalt der "Religionsfreiheit"?

Kardinal Ottaviani hat als Mitglied der Vorbereitenden Konzilskommission ein Schema verfaßt mit dem Titel "Über die religiöse Toleranz", in dem er die überlieferte katholische Lehre zu diesem Gegenstand darlegte. Nach dieser Lehre hat nicht nur der einzelne Mensch, sondern auch jeder Staat die Pflicht, die katholische Religion als die einzig wahre anzuerkennen und ihr entsprechende Rechte einzuräumen. Für einen Staat mit katholischer Mehrheit würde das bedeuten, daß der Staat sich zum Katholizismus als Staatsreligion bekennt und dieser Religion allein alle Rechte zuerkennt. Andere Religionen kann der Staat dulden - insbesondere dann, wenn ihre Anhänger zahlreich sind -, aber er kann sie nicht in gleicher Weise anerkennen wie die katholische. Kardinal Bea, der derselben Kommission angehörte, legte ebenfalls ein Schema vor, das den Titel trug: "Über die Religionsfreiheit". Darin heißt es, daß der Staat in religiösen Dingen seinen Bürgern jede Freiheit lassen muß, daß er keine Religion bevorzugen oder als Staatsreligion bekennen darf. Dieses Dokument widerspricht vollkommen dem von Kardinal Ottaviani und damit der ganzen katholischen Tradition. Trotzdem hat das II. Vatikanum dieses Schema von Kardinal Bea aufgegriffen und in "Dignitatis Humanae" diese neue Form der liberalen "Religionsfreiheit" verkündet.

Worin bestand die Öffnung zur Welt, das "Aggiornamento"?

Papst Johannes XXIII. hat in seiner Eröffnungsansprache des Konzils dessen Aufgabe so beschrieben, daß die Lehre der Kirche "im Licht der modernen Forschungen und der Sprache des heutigen Denkens dargelegt und erforscht werden" solle. Das ist das "Aggiornamento", das dem Konzil seinen "pastoralen" Charakter gab. Es sollte keine Lehre verkünden, sondern diese lediglich in einer neuen, der modernen Welt angepaßten Sprache darlegen, ohne zu berücksichtigen, daß Inhalt und Sprache eng zusammengehören; nicht umsonst hat die Kirche zur Darlegung ihrer Dogmen sich stets einer eigenen Sprache bedient, wie auch die moderne Sprache und das heutige Denken massiv im Liberalismus wurzeln, der dem Geist der Kirche ganz entgegengesetzt ist. Dabei hatte Papst Johannes eine große Wertschätzung und Bewunderung für die moderne Welt und den "staunenswerten Fortschritt der Entdeckungen des menschlichen Geistes". Er wollte darum den "Unglückspropheten" nicht zustimmen, sondern sah in der "gegenwärtigen Weltordnung" die Vorsehung Gottes am Werk, die zu einer "neuen Ordnung der Beziehungen unter den Menschen" führt. Das war im Grunde die Anerkennung des "novus ordo saeculorum" der Revolution und der liberalen Freimaurerei, der von den Päpsten des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts immer verurteilt worden war. Das Konzil sollte nicht mehr verurteilen oder verdammen, denn der Papst war der Auffassung, daß sich alle Irrtümer im Grunde bereits selbst widerlegt haben - und das zu einer Zeit, als sich der Kommunismus als schlimmster aller Irrtümer weltweit immer mehr auszubreiten begann. Die Frucht dieses "konziliaren" Geistes war das Dokument "Gaudium et Spes", das die Kirche ganz der modernen Welt und damit dem Liberalismus öffnete. Das steht im Gegensatz zum Evangelium, in dessen Geist uns der heilige Johannes mahnt: "Habt nicht die Welt lieb, noch was in der Welt ist; wenn jemand die Welt lieb hat, so ist die Liebe zum Vater nicht in ihm" (1 Joh 2,15).

Wie steht die Priesterbruderschaft St. Pius X. zur "Neuen Messe" Papst Pauls VI.?

"Tatsächlich wurden in den neuen Texten die Hinweise auf das Sühneopfer entfernt, die Atmosphäre des Mahles beim Abendmahl auf Kosten des Opfercharakters verstärkt und die Anbetung, die Zahl der Kreuzzeichen und die der Kniebeugungen verringert. Im neuen Ritus zielt alles darauf hin, das katholische Dogma über die heilige Messe, wie es vom Konzil von Trient definiert wurde, durch protestantische Begriffe zu ersetzen. Die Intention wird sich dadurch schließlich auf einen protestantisierten Ritus beziehen und nicht mehr auf das, was die Kirche aller Zeiten für alle Zeit vollbringt. Hinzu kommen noch die schlechten Übersetzungen, die willkürlichen Anpassungen, die eigenen Einfälle der Zelebranten (die 'Kreativität'), etc. – viele Ursachen einer möglichen Ungültigkeit und jedenfalls des Sakrilegs! Der zu ziehende Schluß ist klar: Wir haben die Pflicht, uns für gewöhnlich von diesem neuen Ritus fernzuhalten. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei einer Hochzeit oder bei einem Begräbnis, dürfen wir ihm beiwohnen. Dies jedoch auch nur dann, wenn wir die moralische Gewißheit haben, daß die Messe gültig und nicht sakrilegisch ist. Das gilt für die gesamte Liturgiereform. Es ist daher besser, nur einmal im Monat zur wahren heiligen Messe zu gehen, wenn es nicht anders möglich ist, dann in noch größeren Abständen, als an einem Ritus mit protestantischem Beigeschmack teilzunehmen, der uns die Unserem Herrn geschuldete Anbetung, vielleicht sogar Seine wahre Gegenwart vorenthält. Die Eltern müssen ihren Kindern erklären, warum sie lieber zu Hause beten, als an einer Zeremonie teilzunehmen, die für ihren Glauben gefährlich ist."

Ist diese Messe häretisch?

"Wenn man von den Personen absieht, welche die Sakramente nach diesem neuen Ritus spenden, und nur die allgemeine Reform in den von Rom veröffentlichten Texten betrachtet, muß man mit den Kardinälen Ottaviani und Bacci feststellen, daß sich diese Riten in wahrhaft beunruhigender Weise von den zu diesem Gegenstand definierten Texten des Konzils von Trient entfernen. Die Bestrebungen eines übertriebenen Ökumenismus haben diese Neuerungen der protestantischen Reform derart angenähert, daß daraus eine ernste Gefahr der Verminderung des Glaubens entstanden ist. Bei denjenigen, die diese Riten gewohnheitsmäßig und ständig gebrauchen, stellt man sogar den Verlust des Glaubens fest, selbst wenn sie sich bemühen, dabei den äußeren Schein der Überlieferung zu wahren. Hinsichtlich der offiziellen reformierten Texte, muß man somit zu dem Urteil kommen: 'Faventes haeresim – sie begünstigen die Häresie'."

Ist die "Neue Messe" ungültig?

"Ein schwerwiegendes Problem! Wie kann der Gläubige das beurteilen? Für die Gültigkeit einer Messe bestehen wesenhafte Bedingungen: die Materie, die Form, die Intention und der gültig geweihte Priester. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist nicht einzusehen, warum man befürchten sollte, daß die Messe ungültig sei... Es ist klar, daß in dem Maß, wie der Glaube der Priester verfällt und sie nicht mehr die Intention haben zu tun, was die Kirche immer getan hat - denn die Kirche kann ihre Intention nicht ändern -, es immer weniger gültige Messen gibt. Die heutige Ausbildung der sogenannten Seminaristen bereitet sie nicht darauf vor, gültige Messen zu zelebrieren... Andererseits kann man ohne die geringste Übertreibung sagen, daß die meisten Messen, die ohne Altarstein zelebriert werden, mit banalen Geräten, gesäuertem Brot, Einführung profaner Reden, die sogar in den eigentlichen Kanon und auch sonst eingeschoben werden, sakrilegisch sind und daß sie den Glauben verfälschen, indem sie ihn mindern. Die Entsakralisierung geht so weit, daß diese Messen ihren übernatürlichen Charakter, das 'Geheimnis des Glaubens', verlieren können, so daß sie nur mehr Akte einer natürlichen Religion sind."

Wie soll man sich also der "Neuen Messe" gegenüber verhalten?

"Ihre Ratlosigkeit wird darum vielleicht zu folgenden Fragen führen: Darf ich, wenn keine andere Möglichkeit zur Erfüllung meiner Sonntagspflicht besteht, in eine zwar sakrilegische, aber immerhin gültige Messe gehen? Die Antwort ist einfach. Derartige Messen können nicht Gegenstand einer Verpflichtung sein. Man muß überdies auf sie die Bestimmungen der Moraltheologie und des Kirchenrechts anwenden, die sich auf die aktive Teilnahme an einer für den Glauben gefährlichen oder unter Umständen sakrilegischen Veranstaltung oder auch nur deren Besuch bezieht. Selbst wenn ein Priester die Neue Messe mit Frömmigkeit und unter Respektierung der liturgischen Vorschriften liest, fällt sie unter dieselben Bestimmungen, weil sie von protestantischem Geist erfüllt ist. Sie enthält ein für den Glauben schädliches Gift... Die Gläubigen sollten sich bemühen, wenigstens einmal im Monat die Messe aller Zeiten, die wahre Quelle der Gnaden und der Heiligung, an einem jener Orte zu besuchen, wo sie auch weiterhin in Ehren gehalten wird."

Hat nicht der Papst das Recht, einen neuen Meßritus einzuführen, und ist man nicht verpflichtet, einen solchen Ritus dann anzunehmen?

Dem Papst als dem Nachfolger Petri ist nach den Worten des I. Vatikanischen Konzils der Heilige Geist nicht dazu verheißen, etwa Neues zu verkünden, sondern dazu, "mit Seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung, d.h. das überlieferte Glaubensgut heilig zu bewahren und getreulich auszulegen". Das gilt auch für die Heilige Messe. Der Papst hat nicht das Recht, nach eigenem Gutdünken eine neue Messe zu kreieren und der Kirche aufzuerlegen. Er hat auch nicht das Recht, eine von einem seiner Vorgänger kanonisierte Messe wie die des heiligen Papstes Pius V. abzuschaffen oder zu verbieten. Da ein solches Recht nicht existiert, besteht auch keine Verpflichtung, sich zu unterwerfen.

Wie steht die Priesterbruderschaft zum Papst?

Die Bruderschaft handelt in der Annahme, daß Papst Benedikt XVI. Papst ist, und betet daher für ihn. Sie bemüht sich, ihn zur Rückkehr zur Tradition zu bewegen, indem sie für ihn betet, mit seiner Umgebung zusammenkommt und ihm schreibt.

Ist die Priesterbruderschaft dem Papst ungehorsam?

Der Papst ist lediglich der Stellvertreter Christi, er ist nicht Christus selbst. Er kann daher nichts anordnen oder verlangen, was gegen Unseren Herrn Jesus Christus wäre. Er ist Nachfolger Petri und aller seiner Vorgänger auf dem Heiligen Stuhl. Er kann also nichts auferlegen oder befehlen, was im völligen Widerspruch zu allen seinen Vorgängern stünde. Er ist das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche. Er kann also nicht anders lehren und handeln als die katholische Kirche immer gelehrt und gehandelt hat. Die Priesterbruderschaft folgt und gehorcht dem Papst, wo er als Stellvertreter Christi, Nachfolger Petri und Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche spricht und handelt. Sie weigert sich, ihm zu folgen, wo er im Widerspruch steht zu Unserem Herrn Jesus Christus, zu der Reihe seiner Vorgänger oder zur immerwährenden Tradition der heiligen, römisch-katholischen Kirche.

Ist die Priesterbruderschaft St. Pius X. nicht illegal?

Nein. Sie wurde von Bischof Charrière ordnungsgemäß kanonisch errichtet und vom Vatikan belobigt (s.o.). Das erste Seminar in Ecône im Schweizer Wallis wurde mit Genehmigung des zuständigen Bischofs von Sitten eröffnet. Alles verlief ganz legal nach den Regeln des kanonischen Rechts. Als jedoch immer mehr junge Männer, vor allem aus Frankreich, in das Seminar von Ecône strömten statt in die modernistisch gewordenen Diözesanseminare, erregten die französischen Bischöfe 1974 eine Verfolgung gegen Ecône, die mit einer Pressekampagne gegen das "wilde Seminar Mgr. Lefebvres" (eine glatte Verleumdung!) begann. Ihren wichtigsten Verbündeten fanden die Bischöfe im Vatikanischen Kardinal-Staatssekretär Villot, der ihnen versprach, das "Problem Ecône" innerhalb eines halben Jahres "gelöst" zu haben. Bis dahin sollte die Bruderschaft verschwunden sein.

Wurde nicht die Priesterbruderschaft damals aufgehoben?

Vom Vatikan wurde zunächst eine Visitation nach Ecône geschickt. Die Visitatoren bemühten sich bei dieser Gelegenheit, modernistische Irrtümer in dem Seminar auszustreuen. Mgr. Lefebvre reagierte darauf mit seiner berühmt gewordenen Grundsatzerklärung vom 21. November 1974. Daraufhin lud man ihn zu einem "Gespräch" nach Rom ein, das am 13. Februar mit drei Kardinälen stattfand. Die Kardinäle machten ihm in diesem Gespräch heftige Vorwürfe und es hatte zunehmend den Anschein, daß hier kein "Gespräch", sondern eine Gerichtsverhandlung stattfand. Zudem ging es nicht über das Werk der Bruderschaft oder das Seminar, sondern fast ausschließlich um die Erklärung Mgr. Lefebvres. Der Erzbischof erhielt von diesem "Gespräch" weder eine Aufzeichnung noch eine Niederschrift, obwohl ihm das versprochen worden war. Mit Schreiben vom 6. Mai 1975 erklärte ihm die "Kardinalskommission", daß aufgrund des vorangegangenen "Gespräches" die Priesterbruderschaft St. Pius X. vom Nachfolger Mgr. Charrières, Mgr. Mamie, aufgehoben würde und daß damit auch das Seminar von Ecône sein Daseinsrecht verliere.

Demnach existiert die Priesterbruderschaft St. Pius X. kirchenrechtlich nicht mehr?

Doch. Das Kirchenrecht bestimmt nämlich, daß eine Vereinigung, die von einem Bischof in seiner Diözese kanonisch errichtet wurde, nur vom Heiligen Stuhl wieder aufgehoben werden kann. Eine Aufhebung durch seinen Nachfolger oder sogar durch ihn selbst wäre null und nichtig. Eben das aber ist bei der Priesterbruderschaft der Fall. Die "Aufhebung" erfolgte durch den Nachfolger Bischof Charrières und nicht durch den Heiligen Stuhl. Sie war daher ungültig. Erzbischof Lefebvre hat deshalb auch am 21. Mai 1975 Rekurs gegen den Entscheid in Rom eingelegt. Dieser Rekurs wurde vom Obersten Gerichtshof ohne Prüfung zurückgewiesen. Die Anweisung dazu war vom Kardinalstaatssekretär Villot gekommen. Gegen diesen unzulässigen Übergriff hat Mgr. Lefebvre erneut Rekurs eingelegt. Erfolglos. Dennoch muß eine objektive rechtliche Prüfung zu dem Schluß kommen, daß all diese Maßnahmen ungesetzlich, willkürlich und rechtlich unwirksam waren.

Wurde nicht Erzbischof Lefebvre damals suspendiert?

Am 29. Juni 1975 sollte das Ausbildungsjahr in Ecône wie gewöhnlich mit der Weihe junger Diakone zu Priestern enden. Diese Weihen wollte man von Rom aus unbedingt verhindern. Man berief sich dazu auf die "Aufhebung" der Bruderschaft und argumentierte so: Die Priesterbruderschaft existiert nicht mehr, das Seminar hat daher keine Daseinsberechtigung mehr, also dürfen Sie keine Priester mehr weihen! Erzbischof Lefebvre argumentierte dagegen: Die Aufhebung war ungültig, also existiert die Bruderschaft nach wie vor, das Seminar hat immer noch seine Daseinsberechtigung und also sind die Weihen erlaubt! Abgesehen davon wäre es unmöglich gewesen, kurz vor Ende des Studienjahres den ganzen Betrieb zu schließen, alle Lehrer und Seminaristen nach Hause zu schicken und die jungen Diakone an ihre modernistischen Bischöfe zur Weihe zu überstellen! Also nahm Mgr. Lefebvre die Weihen vor, obwohl man ihm in diesem Fall mit der Suspension drohte. Diese "Suspension" erfolgte dann auch prompt, war aber natürlich ebenso ungültig wie alle vorangegangenen Maßnahmen. Das wurde indirekt bestätigt, als am 8. Dezember 1987 Kardinal Gagnon als offizieller Visitator des Vatikan an einer Pontifikalzeremonie teilnahm, bei der Erzbischof Lefebvre mehrere Seminaristen in die Priesterbruderschaft St. Pius X. aufnahm. Ein suspendierter Bischof hätte keine Pontifikalzeremonie halten dürfen, und eine Aufnahme in eine nicht existierende Bruderschaft hätte nicht stattfinden dürfen. Indem Kardinal Gagnon offiziell daran teilnahm, bestätigte er stillschweigend und indirekt die Nichtigkeit von Aufhebung und Suspension. Eine ausdrückliche offizielle Rehabilitierung ist allerdings bisher nicht erfolgt, wie es eigentlich richtig und angemessen wäre.

Wie kam es zu den unerlaubten Bischofsweihen von 1988?

Nachdem es Erzbischof Lefebvre gelungen war, am 11. September 1976 mit Papst Paul VI. zusammenzutreffen, wurden schließlich Gespräche vereinbart, die zu einer Klärung und Normalisierung der Situation führen sollten. Offizieller Gesprächspartner auf seiten des Vatikans war Kardinal Seper, der Präfekt der Glaubenskongregation. Die Gespräche wurden nach dem Tod Pauls VI. unter Papst Johannes Paul II., mit dem Erzbischof Lefebvre bald nach dessen Wahl 1978 ebenfalls ein kurzes Zusammentreffen hatte, fortgeführt. Die Rolle Kardinal Sepers übernahm bald dessen Nachfolger, Kardinal Ratzinger. Leider führten diese Gespräche zu keinem Resultat. Rom versuchte fortwährend, Erzbischof Lefebvre zum Eingestehen seiner "Irrtümer" zu bewegen und zu einer vollen Anerkennung des Konzils mit all seinen Reformen. Unterdessen beging Mgr. Lefebvre am 29. November 1985 seinen 80. Geburtstag und mußte daran denken, wie der Fortbestand der Tradition nach seinem vorauszusehenden Ende zu sichern wäre. So dachte er schließlich daran, Bischöfe zu weihen, die das Werk fortsetzen könnten; denn ein Werk, das sich hauptsächlich dem Priestertum und der Priesterausbildung widmet, ist ohne Bischöfe undenkbar. Bei seiner Predigt zu den Priesterweihen am 4. Juli 1987 sprach Erzbischof Lefebvre erstmals öffentlich von dieser Möglichkeit, was in Rom große Bestürzung auslöste.

Hat Rom damals nicht großartige Zugeständnisse gemacht?

In Rom reagierte man nun plötzlich sehr schnell, nachdem man jahrelang die Dinge hatte schleifen lassen. Man stellte eine Einigung in Aussicht, die der Priesterbruderschaft ermöglichen sollte, in ihrer bisherigen Form und Ausrichtung bestehenzubleiben, und schickte zu diesem Zweck zwei Visitatoren, Kardinal Gagnon und Mgr. Perl, die das Werk der Bruderschaft untersuchen sollten. Die Visitatoren zeigten sich begeistert und sparten nicht mit Lob. Kardinal Gagnon schrieb in das Gästebuch von Ecône, daß dies der richtige Weg sei, um die Kirche wieder aufzubauen. Das Ergebnis der Visitation versprach also glänzend zu werden. Zurück in Rom wollten die Visitatoren allerdings von all diesen Dingen nichts mehr wissen. Es gab nicht einmal einen Abschlußbericht. Jedenfalls bekam die Bruderschaft nie einen zu sehen. Im April und Mai des Jahres 1988 kam es zu Verhandlungen mit Kardinal Ratzinger in Rom, die insgesamt wenig ermutigend waren. Nur widerstrebend wollte Rom einen einzigen Bischof zugestehen. So kam es schließlich zur Unterzeichnung des Protokolls vom 5. Mai 1988.

Warum hat Erzbischof Lefebvre seine Unterschrift unter dieses Protokoll zurückgezogen, das doch eine Einigung in nächste Nähe rückte?

Erzbischof Lefebvre hat seine Unterschrift nicht zurückgenommen. Er hat lediglich darauf bestanden, den ihm in dem Protokoll zugesagten Bischof zu bekommen. Daraufhin versuchte Kardinal Ratzinger Hinhalte- und Ausweichmanöver, die klar zeigten, daß Rom diesen Bischof nicht geben wollte. Stattdessen verlangte man einmal mehr von Mgr. Lefebvre ein Eingeständnis seiner "Irrtümer". Als Erzbischof Lefebvre darauf bestand, spätesten am 30. Juni den ihm zugesagten Bischof zu weihen, erklärte Kardinal Ratzinger - und nicht Mgr. Lefebvre - das Protokoll für hinfällig. Es war jedenfalls offensichtlich, daß man in Rom die Bischöfe der Tradition nicht wollte. In dieser Situation blieb Mgr. Lefebvre nichts anderes übrig, als die Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat vorzunehmen.

War dies nicht ein schismatischer Akt?

Nein. Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat stellen an sich keinen schismatischen Akt dar. Im Kirchenrecht werden sie unter die Kategorie "Amtsmißbrauch und Amtsanmaßung" gezählt, nicht unter die "Vergehen gegen die Einheit der Kirche". Zwar können solche Weihen auch Ausdruck einer schismatischen Gesinnung sein, dies traf aber in diesem Fall eindeutig nicht zu. Bei seiner Predigt zu den Bischofsweihen am 30. Juni 1988 in Ecône sagte Mgr. Lefebvre: "Ferne seien von uns so erbärmliche Gedanken wie die, uns von Rom zu trennen. Ganz im Gegenteil, wir nehmen diese Zeremonie vor, um unsere Verbundenheit mit Rom zu manifestieren, um unsere Verbundenheit mit der Kirche aller Zeiten zu manifestieren, mit dem Papst und mit allen jenen, die die Vorgänger der Päpste waren, die nun seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil leider gemeint haben, Irrtümer annehmen zu müssen, schwere Irrtümer, die im Begriffe sind, die Kirche zu zerstören und das katholische Priestertum zu vernichten." Er sprach deshalb von einer "Situation des Notstandes" und von einer "Operation Überleben der Tradition". Das ist ganz klar keine schismatische Gesinnung.

Dennoch sprach das Motu proprio "Ecclesia Dei" vom 2. Juli 1988 die Exkommunikation über Erzbischof Lefebvre aus?

Die "Exkommunikation" wurde ausdrücklich unter Bezug auf can. 1382 festgestellt, d.h. wegen unerlaubter Bischofsweihen und nicht aufgrund von Schisma. In einem gewissen Widerspruch dazu sprach das Motu proprio zwar von einem "schismatischen Akt". Wäre dies jedoch tatsächlich der Fall gewesen, dann hätte die "Exkommunikation" auf der Basis des can. 1364 erfolgen müssen, d.h. wegen Schisma.

Also gibt es kein Schisma?

Natürlich nicht. Selbst Rom hat das bestätigt. So hat etwa Kardinal Cassidy, Vorgänger von Kardinal Kasper als Präsident des Päpstlichen Rats für die Einheit der Christen, auf Anfrage eines Gläubigen mit Schreiben vom 3. Mai 1994 geantwortet, die Frage der Bruderschaft sei eine "interne Angelegenheit der katholischen Kirche". Die Bruderschaft sei "nicht eine andere Kirche oder kirchliche Kommunität", die von den Priester der Bruderschaft gefeierten Messen und Sakramente seien gültig. Von einem Schisma kann also keine Rede sein.

Und die Exkommunikation?

Es gibt keine Exkommunikation für die Priester der Bruderschaft und erst recht nicht für die Gläubigen, die sich ihr anschließen. Das hat u.a. kein geringerer als Kardinal Ratzinger erklärt, in einem Brief vom 28.6.1993 an Bischof Ferrario von Hawaii. Die einzige Exkommunikation, die jemals ausgesprochen wurde, war die über Erzbischof Lefebvre und die von ihm geweihten Bischöfe. Und auch deren Gültigkeit bestreiten wir mit gutem Grund. Denn laut can. 1323 des Kirchenrechts tritt eine Kirchenstrafe wie die Exkommunikation dann nicht ein, wenn jemand "aufgrund einer Notlage oder erheblicher Beschwernis gehandelt hat, sofern jedoch die Tat nicht in sich schlecht ist oder zum Schaden der Seelen gereicht" (Nr. 4). Nr. 7 desselben Kanons legt fest, daß der Betreffende auch dann ohne Strafe bleibt, wenn er nur "ohne Schuld geglaubt hat", eine solche Notlage läge vor. Selbst wenn wir keine Notlage anerkennen würden, so müßten wir doch Mgr. Lefebvre wenigstens zugestehen, ohne Schuld geglaubt zu haben, eine solche läge vor; damit ist eine "Exkommunikation" aber auch bereits hinfällig.

Wie wird es mit der Bruderschaft weitergehen?

Wir blicken zuversichtlich in die Zukunft. Etwa 400 Priester arbeiten derzeit weltweit in unseren Prioraten und Kapellen. Unsere Seminare haben ausreichend Zulauf. Die Situation ist stabil. Selbst Rom mußte das anerkennen. Erst vor kurzem gab es wieder einen Vorstoß von seiten Roms in Gestalt des Präfekten der Kleruskongregation, Kardinal Hoyos. Dabei war keine Rede von Schisma und Exkommunikation. Es ging lediglich um die Frage einer rechtlichen Einigung, und Rom war hier zu großen Zugeständnissen bereit. Leider war man wieder nicht offen für die Fragen der Tradition, insbesondere was die heilige Messe betrifft. Daher blieben auch diesmal die Gespräche in ihren Anfängen stecken. Aber der Vorfall zeigt, daß einer Einigung nichts mehr im Weg steht, sobald Rom zur Anerkennung seiner eigenen Tradition zurückgekehrt sein wird.

Quelle20090207 >> www.fsspx.info/bruderschaft/index.php?show=fragen 

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