Opferschutz im Strafprozess

 

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Der Opferschutz muss erweitert werden:

  1. Darlegungspflicht für Behörden, in welcher Weise Anzeigen nachgegangen wird, insbesondere bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens,

  2. Erweiterung der Nebenklagerechte des Opfers auf Strafansprüche,

  3. Erhöhung der Schmerzensgelder bei ausländerfeindlichen oder faschistischen Beleidigungen,

  4. Erhöhung der Schmerzensgelder bei vorsätzlichen Körperverletzungen,

  5. Mitspracherecht des Opfers zur Frage der vorzeitigen Haftentlassung, 

  6. Besuchsrecht des Opfers nach der Verurteilung, notfalls mit Zwangsvorführung des Täters. 

Aber es genügt nicht, die Polizei und Behörden stärker in Pflicht zu nehmen.  Die staatlichen Kräfte können gesamtgesellschaftliches Versagen unmöglich ausgleichen. Jeder einzelne Bürger, die Allgemeinheit und die Politik sind gefordert, den Frieden und die Freiheit zu entwickeln.

   
 

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