Namensschilderpflicht
Die Mieter sind gemäß unseren Mietverträgen
verpflichtet, lesbare Namensschilder an Klingeltafeln, Wohnungstüren, Garagen
und Nebengelassen zu gewährleisten, denn es bereitet uns zu oft zeitraubenden
Aufwand, Handwerker, Postzusteller und Ämter zu unseren Bewohnern zu
navigieren.
Für anonymes Wohnen sind wir in der gewöhnlichen und bei uns tiefpreisigen
Mietshausvermietung einach nicht gewillt, es sei denn, dass wir über ein
tatsächlich berechtigtes Interesse schriftlich informiert würden.
Desgleichen gilt für Kinderwagen, Fahrräder und andere Fahrzeuge, Sperrmüll, wenn sie auf unseren Höfen oder auf den Gängen von Kellern oder in Treppenhäusern abgestellt werden.
(last Update 2016-12-19 nach erneuter Amtsanfrage)