Namensschilderpflicht

Die Mieter sind gemäß unseren Mietverträgen verpflichtet, lesbare Namensschilder an Klingeltafeln, Wohnungstüren, Garagen und Nebengelassen zu gewährleisten, denn es bereitet uns zu oft zeitraubenden Aufwand, Handwerker, Postzusteller und Ämter zu unseren Bewohnern zu navigieren. 

Für anonymes Wohnen sind wir in der gewöhnlichen und bei uns tiefpreisigen Mietshausvermietung einach nicht gewillt, es sei denn, dass wir über ein tatsächlich berechtigtes Interesse schriftlich informiert würden. 

Desgleichen gilt für Kinderwagen, Fahrräder und andere Fahrzeuge, Sperrmüll, wenn sie auf unseren Höfen oder auf den Gängen von Kellern oder in Treppenhäusern abgestellt werden. 

(last Update 2016-12-19 nach erneuter Amtsanfrage)

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