Mietnomaden

Mit Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, denen es gelingt, unter Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft eine Wohnung anzumieten, für die sie die Mietzahlungen schuldig bleiben, gekündigt werden und sich den nächsten Vermieter suchen, der auf sie hereinfällt.

Der Begriff "Mietnomade" ist dennoch nicht zutreffend, denn tatsächliche Nomaden sind nicht auf Betrug und verwahrloste Hinterlassenschaft aus, zumal Nomaden auf die Rückkehr zu ihren Stationen angewiesen sind.
Sogenannte "Mietnomaden" treiben das Gegenteil, entziehen sich der Verantwortung durch Unerreichbarkeit, durch Verstoß gegen Meldepflichten usw. - ein Versteckspiel ohne Anfang, ohne Ende, bis es misslingt, sie erwischt werden, aber dann so hohe Schulden haben, dass sie in der "Privatinsolvenz" weitermachen dürfen. Wie bisher. 

Gesetzgeber und Gerichte schützen solche Strolche tatsächlich, weil es mitunter schwierig ist, die Mietprellerei aus krimineller Energie von der Mietprellerei aus tatsächlicher Not zu unterscheiden. 

Der Begriff  "Mietnomade" ist jedenfalls abzulehnen, der Begriff "Serienmietpreller" dürfte passender sein.

Auf welche Weise Mietpreller erkennen? >> KLICK 

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