Marktstammdatenregister & KRITIK v. 15.05.2023
Lächerlicherweise müssen auch Balkonkraftwerke
im "Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
>> https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Desgleichen dann auch noch beim örtlichen
Stromnetzbetreiber.
In unserem Falle
>> Stromnetz Berlin
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"lächerlicherweise",
1. weil bürokratisch doppelte
Registrierung (Stand Mai 2021),
2. weil die verschenkte Einspeisung aus Kleinstanlagen alles andere als
"Markt"-Verhalten ist,
3. als wenn jemand z.B. mit einem Aquarium Strom verbraucht (Beleuchtung,
Heizung, Filteranlage) beim "Marktstammdatenregister" anmeldepflichtig
wäre, denn das hat weit mehr Gewicht für die Energiebilanz eines Haushalts und
das Stromnetz als einem "Balkonkraftwerk".
FAKTEN zum Vergleich:
Ein 200-Liter-Aquarium verbraucht jährlich ca. 1.000
Kilowattstunden.
Eine Kühl-Gefrier-Kombi verbraucht jährlich ca. 230 Kilowattstunden.
Ein Balkonkraftwerk mit meist nur 2 qm Modulffäche produziert in
Südausrichtung bestenfalls 300 Kilowattstunden jährlich, trägt folglich nur
dazu bei, den Stromverbrauch ein wenig zu kompensieren.#
FORDERUNG: Die Pflicht zur Marktstammdaten-Registrierung von PV-Kleinstanlagen & vergütungslosen PV-Anlagen ersatzlos abschaffen, denn eine Verpflichtung auf einen Zweirichtungszähler kann & hat zu genügen.
Markus S. Rabanus
20230515
Projekt >> Balkonkraftwerk