Marktstammdatenregister & KRITIK v. 15.05.2023

Lächerlicherweise müssen auch Balkonkraftwerke im "Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. 

>> https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR 

Desgleichen dann auch noch beim örtlichen Stromnetzbetreiber. 

In unserem Falle 
>> Stromnetz Berlin

***   "lächerlicherweise", 
1. weil bürokratisch doppelte Registrierung (Stand Mai 2021), 
2. weil die verschenkte Einspeisung aus Kleinstanlagen alles andere als "Markt"-Verhalten ist, 
3. als wenn jemand z.B. mit einem Aquarium Strom verbraucht (Beleuchtung, Heizung, Filteranlage) beim "Marktstammdatenregister" anmeldepflichtig wäre, denn das hat weit mehr Gewicht für die Energiebilanz eines Haushalts und das Stromnetz als einem "Balkonkraftwerk". 

FAKTEN zum Vergleich: 

Ein 200-Liter-Aquarium verbraucht jährlich ca. 1.000 Kilowattstunden.  
Eine Kühl-Gefrier-Kombi verbraucht jährlich ca. 230 Kilowattstunden.
Ein Balkonkraftwerk mit meist nur 2 qm Modulffäche produziert in Südausrichtung bestenfalls 300 Kilowattstunden jährlich, trägt folglich nur dazu bei, den Stromverbrauch ein wenig zu kompensieren.#

FORDERUNG: Die Pflicht zur Marktstammdaten-Registrierung von PV-Kleinstanlagen & vergütungslosen PV-Anlagen ersatzlos abschaffen, denn eine Verpflichtung auf einen Zweirichtungszähler kann & hat zu genügen. 

Markus S. Rabanus 20230515

Screenshot v. 15.05.2023 marktstammdatenregister20230515entbuerokratisierung.jpg (209910 Byte)

Projekt >> Balkonkraftwerk