Letter Of Intent  (Absichtserklärung)

Kooperation setzt ein hohes Maß an gegenseitiger Verlässlichkeit voraus, weshalb Kooperationen unter den Vorbehalt des einfachen Widerrufs gestellt werden sollten, 
- wenn es den Beteiligten an ausreichenden Erfahrungen miteinander fehlt, 
- wenn es den Beteiligten an Erfahrung mit dem Geschäftsmodell fehlt.
In solchen Fällen ist es zwar für einen Kooperationsvertrag zu früh, nicht aber für die Einstudierung bewährter Vorgehensweisen, zu denen schon zu Beginn die Schriftlichkeit von Absichtserklärungen und die gemeinsame Geschäftsgrundlage zählt. 
Je nebensächlicher = ungeübter für eine Seite der Beteiligten eine Kooperation erscheint, desto eher kommt es auf sichernde Vorgehensweisen an.
 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für solche Projektentwicklung lauten:

1. Projektbeschreibung: ...

2. Unverbindlichkeit

Solange es an einer ausdrücklich als "Kooperationsvertrag" bezeichneten Abrede fehlt, sind alle Abreden unverbindlich, unentgeltlich und jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufbar.

3. Gegenseitigkeit, Schriftform
Die Geltendmachung einseitiger AGB, nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigter Nebenabreden, ist unzulässig.
Schweigen und Duldung sollen nicht als Zustimmung interpretiert werden.

4. Transparenz
Sollte das Geschäftsmodell in der Projektentwicklungsphase Kosten auslösen oder bereits Umsätze bewirken, so ist das den anderen Beteiligten mitzuteilen. Die Kostenbeteiligung und Gewinnbeteiligung bleibt im Zeitraum vor dem "Kooperationsvertrag" gleichwohl dem Guten Willen belassen.


Ort/Datum:   _____________________________           Unterschrift und Stempel: 



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RABANUS
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