Leihe, Verleiher, Darlehen, Vermieten, Pacht
www.Leihe.de steht zum Verkauf >> Interesse?
Juristisch ist die Leihe eine unentgeltliche Angelegenheit (§§ 598 ff. BGB), umgangssprachlich hingegen ist mit Leihe und Verleih jedoch meist die Vermietung gemeint. mehr Info bei Wikipedia
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