Lauschangriff
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Lauschangriff
Ich wäre damit einverstanden, wenn das Abgehörte
1. ausschließlich für die Strafverfolgung genutzt würde,
2. ein Richter die Voraussetzungen prüft,
2. ein Datenschützer mitwirkt,
3. und ich nach spätestens nach drei Jahren ohne mein Auffordern über den Umfang der Ermittlungen durch umfassende Akteneinsicht Kenntnis gesetzt werde.ABER ich traue diesem Staat solange nicht, wie er seinen Bürgern
die Akteneinsicht in frühere Strafsachen oder Verfassungsschutzdinge
verweigert.
Und abgehört wird schon immer, seit es technisch möglich ist.Sven200511 >> Thema ERGÄNZEN
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