Kritik an der Universität Bayreuth

BeitragVerfasst: Do 24. Feb 2011
von redaktion  Markus Rabanus
Die Universität Bayreuth gab in den Abendstunden bekannt, dass Bundesverteidigungsminister Guttenberg die Doktorwürde aberkannt wurde. So richtig die Entscheidung, so skandalös die Ausblendung der universitären Mitschuld und Schwere des Falles.

Presseerklärung Universität Bayreuth hat geschrieben:... Die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textstellen ohne hinreichende Kennzeichnung verstößt nach der Rechtsprechung gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und schließt die Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall aus. Stellen sich solche Mängel, wie im vorliegenden Fall, erst nachträglich heraus, kann der Doktorgrad auf der Grundlage des Artikels 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen werden.

Dieser Teil der Presseerklärung vollzieht kaum das Offenkundigste nach und entschuldigt schon gar nicht, wie diese wissenschaftlich schwache Gesamtleistung zur Bestnote kam. Guttenberg verteidigte sich in der heutigen Bundestagsdebatte ausgiebig, aber über die eingestandenen Unwissenschaftlichkeiten hinaus ist seine Arbeit vor allem deshalb Plagiat, weil sie keine wissenschaftlichen Neuigkeiten, sondern neben der Zitierebene nur Plattitüden einer transatlantischen Liebeserklärung aufbietet.
Die Kommission, die Guttenberg den Titel zuerkannte, verwischte entweder den Unterschied zwischen Referat und Dissertation oder wäre inkompetent in einer Wissenschaft, zu der sie Noten verteilte. Da aber die fachliche Kompetenz vorausgesetzt werden kann, muss sich insbesondere Prof. Peter Häberle die Frage gefallen lassen, ob er seiner Doktorvaterschaft genügte oder mit seinem Ruf wissenschaftlich verantwortungslos Steigbügelhalter für Herrn Guttenberg war.

Presseerklärung Universität Bayreuth hat geschrieben: Die Frage eines möglichen Täuschungsvorsatzes konnte die Kommission letztlich dahinstehen lassen. Für die Kommission war entscheidend, dass unabdingbare wissenschaftliche Standards objektiv nicht eingehalten worden sind. Im Fall ihrer Verletzung ermächtigt Artikel 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zur Rücknahme des Doktorgrades, ohne dass ein Täuschungsvorsatz nachgewiesen werden muss.

Die Freiheit der Forschung und Wissenschaft erlaubt der Universität zwar tatsächlich einiges an Eigenwilligkeit zumal begünstigender Entscheidungen, aber wenn sich - wie hier geschehen - eine Ermessensentscheidung einzig damit begründet, dass die Möglichkeit zur Ermessensausübung besteht, dann ist sie definitiv falsch und bloße Willkür.

Obendrein ist es falsch, dass aus der Entbehrlichkeit eines Täuschungsnachweises die Entbehrlichkeit einer Prüfung der Vorsatztäuschung geschlussfolgert wird, zumal für die Titelaberkennung die nachträglich festgestellte Fehlerhaftigkeit der Zuerkennung genügen muss, schon weil es auch dem besten Wissenschaftler passieren kann, etwas für richtig oder neu zu halten, was falsch oder ein ihm unbekannter Kollege einfach schneller war. Daran scheitern viele Dissertationen schon im Entstehen. Das ist tragisch, aber ein ganz anderer Fall als bei Guttenberg, der jede Menge Bekanntes und davon zu viel als Eigenes präsentierte. In solchem Fall ist die Prüfung des Täuschungsvorsatzes obligatorisch, auch wenn für die Titelaberkennung der gewöhnlichere Wissenschaftsfehler reicht.

Kurzum: Weil die Universität Bayreuth nicht nur sich selbst, sondern vor allem Herrn Guttenberg die Prüfung des Täuschungsvorsatzes ersparte, muss sie entweder fortan die in diesem Fall bislang unbegründete Gnade allgemein walten lassen und macht damit den akademischen Betrug zum bloßen Kavaliersdelikt oder aber schnellstens presseerklären, dass dieses Aberkennungsverfahren fehlerhaft war.

Der "Minister mit Imitationshintergrund", wie er inzwischen gehänselt wird, ist nach Maßstäben der Menschlichkeit jedenfalls bemitleidenswerter als ein wissenschaftliches Kollegium, welches sich einbildet, mit solch einer Presseerklärung Schräges ins Lot zu rücken.

Personalie und Affäre >> Guttenberg

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