Zur Löschung dieses Postings aus dem Forum entschlossen wir uns wegen der darin genannten Namen und Adressen von Neonazis.

Im nachstehenden Text wurden redaktionsseitig die Adressen entfernt und die Nachnamen auf den Anfangsbuchstaben reduziert.
  
Der Sachverhalt der Verhaftungen [ Forum ]
 
von München am 21.Sept.2003 19:28  

General-Bundesanwaltschaft
Brauerstr. 30

76137 Karlsruhe den 22.9.2003



Betr. Terrorismus-Verdachts-Ermittlungsverfahren gegen
Martin W., Michael M. u.a.
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Ich stelle hiermit den Antrag (auch wenn ich hier kein Antragsrecht habe, wird der Antrag trotzdem gestellt), auf Festnahme und Verhaftung

1.( des Neonazi Wolfgang K., ...........
2.( der verantwortlichen Staatsanwältin bei der StA München

wegen Verdacht der Beihilfe und Unterstützung einer Kriminellen Vereinigung.

Eine Verhaftung und Verbringung in die Untersuchungshaft dürfte ohne Weiteres gerechtfertigt sein, da bei der einen Person Fluchtgefahr und bei der anderen Person Verdunkelungsgefahr besteht.

Zur Begründung:

Hier beantrage ich auch, die Akten 1 AR 466/2001 der Bundesanwaltschaft heranzuziehen. Ich habe damals bereits auf die Sprengstoffabsichten unter Beweisantritt hingewiesen, jedoch hat die Bundesanwaltschaft die Sache wegen der nicht ausreichenden Beweislage abgelehnt.

Dies dürfte ja nun anders sein und ich repliziere hier noch einmal, wie es ja überhaupt zu dem quasi Zufallsfund des Sprengstoffes und der Aufdeckung möglicher Attentatspläne kam.

Am 18.7.2003 habe ich eine umfangreiche Strafanzeige gegen eine Münchner Staatsanwältin eingereicht, weil dieser Terror dieser Neonazi-Bande quasi mit amtlicher Duldung nicht mehr weiter hingenommen werden konnte.

Diese Strafanzeige ist verwunderlicherweise 2 Tage später komplett im Internet von den Neonazis veröffentlicht worden (wo die das herhaben, kann man nur vermuten). Daraufhin hat sich ein Aussteigewilliger 24-Jähriger aus Mecklenburg-Vorpommern zu Wort gemeldet, dass er geläutert sei und auch bereit sei, vor der Polizei Aussagen zu machen.

Der Neonazi Wolfgang K. sowie der Neonazi Dieter W. haben daraufhin in einem Internet-Forum veröffentlicht, dass dieser Aussagewillige seine Aussage dann nur noch auf dem Seziertisch der Anatomie machen werde. 4 Tage später wird der Aussagewillige aufgrund mysteriöser Todesumstände von der Polizei tot aufgefunden. Da die Mordkommission in Rostock die Sache an das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern abgegeben hatte, lässt Rückschlüsse zu.

Der Aussagewillige war mir ja persönlich bekannt, als er zusammen mit dem hiesigem unter Terrorismusverdacht stehenden vor wenigen Jahren hier erschien um Handlungen vorzunehmen. Das war aber dann anders verlaufen, ich habe diese beiden Herren verprügelt. Diese beiden Herren, damals 20 und 23 Jahre alt, haben dann erklärt, dass sie stolz darauf gewesen seien, mal so ein paar richtige Neonazis aus dem Westen kennengelernt zu haben und man (der Bandenleader Wolfgang K. und Dieter W.) habe von Ihnen eine sogenannte Einstiegs- bzw. Bewährungstat verlangt, nämlich mich in München zusammenzuschlagen.

Ich habe es bereits in der Sache 1 AR 466/01 dargelegt, es ist ein trauriges Kapitel, aber die Drecksarbeit müssen immer Jüngere machen. Angestiftet werden diese Naivlinge von diesen Wohnzimmer-Neonazis wie den Wolfgang K. und Co., die alle über 50 Jahre alt sind und weiterhin unbehelligt in ihren Stuben hocken können, weil ihnen nichts nachgewiesen werden kann.

Nachdem nunmehr das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ermittelte und ausserdem hinsichtlich des damaligen Polizistenmordes in Dortmund von einer Abgeordneten im NRW-Landtag Fragen zur Aufklärung gestellt wurden, ist es ja zu einer Durchsuchung der Polizei gekommen und man hat, wahrscheinlich anstatt Rauschgift, den Sprengstoff gefunden.

Und es müsste doch nun langsam auch den Behörden klar sein, dass sich diese Neonazis nicht mit Mitgliederbeiträgen, sondern dem Verkauf von Drogen und Kinderpornos finanzieren. Der Neonazi W. hat bis zu seinem Verschwinden unbekümmert auf seiner Internetsite Kinderpornos zum Verkauf angeboten.

Ich beantrage nochmals, das aus Schweinfurt stammende, in einem thailändischen Gefängnis einsitzende Bandenmitglied zu befragen, bevor diese Person dort von den thailändischen Behörden aufgrund der hohen Menge des Rauschgiftes hingerichtet wird. Es könnte ja sein, dass diese Person nunmehr bereit ist, Aussagen zu machen.

Und die Frage ist ebenfalls, ob hier nicht noch zusätzlich Geldwäsche von Drogengeldern vorliegt. Der Neonazi K. sowie der Neonazi W., der derzeit untergetaucht sein soll, sind mehrfach nach Spanien, Andalusien, Malage-Marbella, geflogen. Das Rauschgift kam wohl nicht aus Spanien, sondern aus Thailand, aber möglicherweise wurde das Drogengeld in Spanien gewaschen, denn dort befindet sich ein Alt-Nazi als Kapitalinvestor, der die Beträge wiederum in den Wirtschaftskreislauf gebracht haben soll.


Hinsichtlich der Sprengstoff-Herstellungsanleitung habe ich in den letzten beiden Jahren die Staatsanwaltschaft München schon gebetsmühlenartig immer wieder aufgefordert, endlich diese Bombenbastelanleitung aus dem Internet zu nehmen. Nichts, aber auch gar nichts ist geschehen und man muss sich fragen, welcher Feierabendbomber und Trittbrettfahrer noch im Besitz dieser Sprengstoff-Herstellungsanleitung ist.

Der Neonazi Wolfgang K. und Dieter W. haben diese Sprengstoff-Herstellungsanleitung ja 2 Jahre lang im Internet auf ihren Seiten veröffentlicht, als sogenanntes Denkmodell, damit sich ein Tollkühner aus dem Internet findet, und den in einem niedersächsischen Gefängnis einsitzenden Kai D. aus der dortigen Haftanstalt herausbombt.

Offenbar hat die finnische Polizei erst die Sprengstoff-Bauanleitung aus dem Internet entfernt, als im Oktober 2002 ein unbeteiligter Jugendlicher aus Helsinki diese Bombe nachgebaut und in einem Einkaufscenter in Helsinki hochgehen liess, wobei 5 Fussgänger getötet wurden.

Den Antrag, den Neonazi Wolfgang K. ebenfalls in Untersuchungshaft zu nehmen, begründet sich wegen Fluchtgefahr, da dieser das bereits angekündigt hat.

Der Antrag, die verantwortliche Staatsanwältin aus München ebenfalls in Untersuchungshaft zu nehmen, begründet sich wegen Verdunkelungsgefahr.
Diese Staatsanwältin –privat mit dem hiesigen Neonazi befreundet – hat in der Vergangenheit immer wieder Ermittlungsverfahren genau gegen diese hier namentlich bekannten Neonazis wegen Mordversuch, Anstiftung zum Mord, schwere Körperverletzung und Volksverhetzung, eingestellt, obwohl eine Einstellung in keinster Weise aufgrund der erdrückenden Beweislast vertretbar war und hier grober Missbrauch des Amtes vorliegt.
Es ist deshalb zu vermuten, dass diese Staatsanwältin weiterhin Beweismittel beiseite schafft und deshalb wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen werden sollte.

Immer wieder hat diese verantwortliche Sdtaatsanwältin der Staatsanwaltschaft München durch Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Beweismittelunterdrückung schwerwiegende Ermittlungsverfahren wegen Mordversuch, Anstiftung zum Mordversuch, schwere Körperverletzung, Volksverhetzung etc. eingestellt, damit ihre Gesinnungsfreunde, mit denen sie als Privatperson verbunden zu sein scheint, vor Strafverfolgung geschützt werden.

Diese Neonazis haben daraufhin auch immer wieder im Internet zu neuen Straftaten aufgefordert und verkündet, ...“die Justiz ist auf unserer Seite...“; das ist natürlich völliger Unsinn, aber dieser Personenkreis konnte das so verstehen und hat deshalb ihre Taten progressiert um nunmehr mal ein grösseres Ding zu drehen.

Beweis: Zeugeneinvernahme
Martin W., Anklam und Michael M.
- derzeit in U-Haft der JVA-Stadelheim

Es widerspricht auch dem Gedanken des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetztes, wenn Neonazis zu Recht in Untersuchungshaft genommen werden, die Unterstützer und geistigen Symphatisanten aber unbehelligt bleiben, nur weil sie sich hinter ihrer schwarzen Robe verstecken können.


Und die Probleme sind ja schon da, nämlich dass der Rechtsstaat seinen Strafrechtsanspruch gegen die Inhaftierten wahrscheinlich verwirkt hat und nicht durchsetzen kann. Im Internet wird es ja bereits von einem der Untergetauchten verkündet, nämlich dass die Einsitzenden sich hinsichtlich des Sprengstoffbesitzes auf Mitwisserschaft und Duldung der Staatsanwaltschaft München berufen werden und deshalb Strafbefreiung erhalten.

Und ich prognostiziere heute schon; so wird es sein, die Einsitzenden werden noch etwa 5 Monate in Untersuchungshaft verbringen müssen, dann kommt es zu einem Gerichtstermin und es wird nur eine Verurteilung wegen unerlaubten Sprengstoffbesitzes geben und die Haftbefehle werden aufgehoben. Genau so ein ähnlicher Fall mit einem Mitglied aus dieser Gruppe hat es ja erst kürzlich in Berlin gegeben.

Ich stelle also – auch wenn ich kein Antragsrecht habe – den Antrag, die beiden obigen Personen festzunehmen und in Untersuchungshaft zu verbringen. Die Bundesanwaltschaft hat die Sache inzwischen als Terrorismusverdacht und Bildung einer kriminellen Vereinigung eingestuft und da sollten Symphatisanten und Hintergrundhelfer genauso zur Rechenschaft gezogen werden wie die Täter selbst.

Hochachtungsvoll

DISKUSSION

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