Jugendstrafprozess

Es ist ein Manko, wenn jugendliche Straftäter ohne ihre Erziehungspflichtigen vor Gericht erscheinen. Dadurch wird die Vernachlässigung durch Eltern gefördert und versäumt, die Familie als wichtigstes Bindeglied zwischen jugendlichem Straftäter und Gesellschaft einzubeziehen.

Richtig wäre, dass in allen Anwendungsfällen des Jugendstrafrechts die Eltern bzw. Erziehungspflichtigen zum Prozess beigeladen werden. Auch Haftungserweiterungen in Richtung Eltern könnten zu mehr Verantwortungsübernahme führen, sowohl bei den Eltern als auch bei den jugendlichen Straftätern.

Diese Forderung wird in unseren Diskussionen häufig als Sippenhaft kritisiert, aber tatsächlich ist sie das nicht, denn wer seinen Pflichten nach geistigen Kräften genügt, dem soll auch die Haftung erspart bleiben.

msr2000, zuletzt 2011

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