Immobilienrente

Als "Immobilien-Rente" kann eine Immobilie bezeichnet werden, die spätestens mit der Kaufpreistilgung dem Lebensunterhalt oder der privaten Altersvorsorge dient, sei es durch Mieterträge, sei es durch Verkauf, sei es durch "Verkauf auf Rentenbasis".

Bei der Immobilien-Rente als Altersvorsorge gilt es zu bedenken, dass im Unterschied zu beispielsweise gesetzlichen Rentenansprüchen solch unternehmensähnlich entwickelten Rentenobjekte verwaltungsaufwendiger bleiben, so dass der "verdiente Ruhestand" hektischer werden kann, als es sich manche "Immobilien-Rentner" vorstellten. Zumal es nicht funktioniert, wenn der Eigentümer nur noch konsumiert und nur noch wenig investiert.

Markus Rabanus201006             FORUM

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