Doppelmoral 20150617

Bitte meine Erwiderung nicht ganz ernst nehmen, denn nummeriert zur Vereinfachung, falls debattiert:

1. Doppelmoral bezeichnet eine Haltung, die anderen gebietet, was für die eigene Person keine Geltung habe.
2. Doppelmoral bezeichnet nicht, wenn sich jemand dazu bekennt, seinen moralischen Ansprüchen nicht gerecht zu werden.
3. Mit Doppelmoral hat wenig zu tun, wenn ein Problem angefasst wird und ein anderes nicht, denn alles an einem Tag gelang nicht mal demjenigen, als dessen Geschöpfe sich so viele sehen.

4. Und das Rauchen betreffend ist von Ausnahmen abgesehen (Phillip Morris, Helmut Schmidt, ...) relativ anerkannt, dass es nicht ganz so gesund ist wie die Leut' von der Werbung aussehen. 

5. Wenn ich trotzdem rauche, so wäre das wie oben 2., wobei sich fragt,
6. ob mir die Gesellschaft Vernunft und Gesundheit verordnen darf oder
7. ob sie sich vor meiner Unvernunft schützen darf - und wie weit. 

8. Die Selbstgefährdungsfreiheit unter 6. würde ich zwar weitgehend bejahen, wobei immerhin vieles dagegen spricht, weshalb wir andere Suchtdrogen gänzlich verbieten, da uns die gesellschaftlichen Folgen aus Drogen-Abhängigkeit zu große Probleme bescheren.

9. Der Schutz der Gesellschaft vor individueller Unvernunft und Rücksichtslosigkeit (siehe 7.) gehört zu den Wesensmerkmalen von Recht und Politik, so dass jedes Bestreben prinzipiell richtig ist, den Selbstgefährdern die Fremdgefährdung einzuschränken. 

8. Deshalb vermeide ich das Rauchen in Kindesgegenwart und auch im Besucherbereich meines Büro, obgleich "ja alle Besucher freiwillig kommen", folglich selbstgefährden würden, wenn sie nicht weg bleiben.
9. Da aber so vieles genauer besehen so ganz freiwillig nicht ist, genügt in vielen Fällen, so auch Geschäftsbetrieben, der freiwillige Rauchverzicht nicht, weshalb ich also auch dafür Verständnis hätte, wenn mir die Gesellschaft das Rauchen sogar auch in meinen eigenen Büro-Besucherbereichen als "körperverletzend" gesetzlich verbieten würde. Es wäre mir ärgerlich, aber zumutbar.

LG