BilligfliegerKonkurs2017 auf Steuerzahlerkosten

Billigflieger "Air Berlin" stellt Insolvenzantrag auf Steuerzahlerkosten

Offenkundig ist die heutige Insolvenzanmeldung mit der Bundesregierung abgestimmt, denn anders kaum zu erklären, dass dem maroden Luftunternehmen zeitgleich eine Bundesbürgschaft i.H.v. 150 Mio.€ zwecks Fortsetzung des Flugbetriebs "bis Ende Oktober" zugebilligt wurde.

Da dieser Kredit mit Sicherheit platzen wird, zahlt also jetzt der Steuerzahler die Billigtickets der Urlauber.

Dass Urlaubsrisiken bzw. Luxusrisiken vergesellschaftet werden anstatt vom Urlauber zu tragen und zu versichern, macht offenbar kaum jemandem Bedenken.

Überdies erscheint zweifelhaft, ob solche Hilfsmaßnahme mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

Markus S. Rabanus 2017-08-15

 

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