Beweislastumkehr

Während gewöhnlich derjenige beweispflichtig für die von anspruchsbegründende Tatsache ist, gibt auf den Gebieten der Gefährdungshaftung und Zustandshaftung einige Regelungen zur Beweislastumkehr, dass also derjenige einen Entlastungsbeweis erbringen muss, wenn gegen ihn oder seinen Besitz, Betrieb, sein Haus usw., eine schadensstiftende Tatsache behauptet wird. 

Beispiel: Hausbesitzer sind regelmäßig beweispflichtig, dass sie ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen sind, Glättebeseitigung usw. 

Markus S. Rabanus20170406

kexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr 
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eventuell im Völkerrecht >> Beweislast im Völkerrecht

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