Betriebskostenfaktoren im Mietrecht
Betriebskosten sind ein Unterfall der Bewirtschaftungskosten
  und betreffen wiederkehrende Kosten, die neben der Grundmiete
  vom Mieter anteilig nach Gebrauch bzw. Verbrauch gezahlt werden.
  
  Obwohl ebenfalls "wiederkehrend" gehören im frei finanzierten
  Wohnraummietrecht  Reparaturkosten
und Verwaltungskosten  nicht zu
  den umlagefähigen Betriebskosten, sondern sind Bewirtschaftungskosten,
  die der Vermieter aus der Grundmiete
  zu bezahlen hat. 
| Im Wohnraummietrecht sind nachstehende Betriebskosten umlagefähig: | 
| Gartenpflege | 
| Gebäudeversicherungen | 
| Grundsteuer | 
| Hausmüll | 
| Hausreinigung | 
| Hausstrom | 
| Heizungswartung | 
| Schädlingsbekämpfung | 
| Schornsteinfegergebühren | 
| Wasserwerke | 
| Winterdienste | 
| Im Gewerberaummietrecht sind darüber hinaus folgende Betriebskosten umlagefähig: | 
| Hausverwalterkosten | 
| http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebskostenverordnung | 
| Thema ERGÄNZEN allg. Betriebskosten | 
Mietpreise Immobilienrecht Mietrecht Wohnraummietrecht Mieterinfo