|    Der Mensch ist mit eigenen Willen. Wer sich diesen bewahrt, für den  gibt es nur  Vereinbarung, Unterwerfe Dich also NICHT. 
        
Folgerichtig bestimmt  § 22
Wehrstrafgesetzbuch, TROTZDEM 
genügt das nicht,  denn wer "befehlen" will, >> Weihnachtsfrieden im Kriegsjahr 1914 << 
        
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