Bankkontokosten fallen den Mietern nur im Gewerbemietrecht und im Sozialen Wohnungsbau an und sind Teil der Hausverwaltungskosten.

In privaten und freifinanzierten Wohnungsmietrecht ist es unzulässig, diese Kosten als Betriebskosten in die Umlage zu bringen. Diese Kosten bleiben folglich beim Eigentümer und müssen in der Nettomiete berücksichtigt werden. 


allg. Banken    Betriebskostenfaktoren im Mietrecht