Auslegungsmethoden

Die "verfassungskonforme Auslegung" geht von Leitgedanken aus, die sich einerseits aus der Vielzahl der Rechtssätze ergeben und andererseits auf diese Rechtssätze rückwirken, aber auch zur Beurteilung anderer Rechtssätze dienen, sobald sich Rechtsgebiete oder Rechtssysteme überschneiden, z.B. innerkirchliches Recht und allgemeines Arbeitsrecht.

Die "verfassungskonforme Auslegung" ist kein Schnickschnack irgendeiner Winkeladvokatur, sondern bewährte Methode, um z.B. verfassungswidrig interpretierbare, aber unverzichtbare Rechtssätze "geltungserhaltend zu reduzieren" oder aber "sinngemäß zu ergänzen", wenn andere Auslegungsvarianten nicht greifen: z.B. 
- "grammatikalische Auslegung" (=Wortlaut, Mehrdeutigkeit von Begriffen u. Satzstellungen), 
- "historische Auslegung" (=was wollte der Gesetzgeber; war der Wille abschließend), 
- "systematische Auslegung" (=fragt nach der Bedeutung der Position im Kontext) oder die 
- "teleologische Auslegung" (=fragt nach dem Normzweck),
- "analoge Anwendung" (=kann eine Gesetzeslücke durch ein ähnliches Gesetz geschlossen werden?).

Regelmäßig genügt keine dieser Auslegungsmethoden allein. Führen die Auslegungsmethoden zu unterschiedlichen oder gar gegensätzlichen Ergebnissen, so ist die Folge, dass sich die Entscheidung schwächer begründet.

Nun noch der Bogen zur Religion mit der These, dass es zu all diesen juristischen Auslegungsmethoden gibt auch in der Theologie vergleichbare Methoden gibt.

Geht jemand beispielsweise davon aus, dass seine Religion die Freiheit des Glaubens gewährt, den Frieden zwischen den Völkern und Religionen, die Menschenrechte, so würde er diejenigen Glaubenssätze, die gegenteilige Interpretationen möglich erscheinen lassen, in einer Weise auslegen, dass sie in sein positives Religionsbild passen.  

Z.B. entspricht die grammatikalische Auslegung (Rechtswissenschaft) der wörtlichen Anwendung/Auslegung in der Theologie und wäre trotzdem zur weitergehenden Auslegung gefordert, was Gott oder der Prophet gewollt haben mag, ob für den konkreten historischen Konflikt oder für die heutige Situation passend, ob das allgemeine Gebot für den Spezialfall passt, ob das spezielle Gebot verallgemeinerbar ist, ob nicht im Kontext mit anderen Glaubensgeboten ein weiteres Gebot entsteht, auch wenn es nicht ausdrücklich genannt ist usw.

Angesichts so vieler Auslegungsmethoden werden einige glauben, jeder Text sei in seinem Verständnis beliebig, aber genau das ist nicht der Fall, denn keine noch so gute Methode ersetzt die darin erforderlichen Argumente. Und entweder, sie überzeugen oder leisten es nicht. Spätestens dann werden sich "Leichtgläubige" von Ernsthaften unterscheiden.

Grüße von Sven200610        unfertiger Text

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